Sammelbehälter werden oft illegal auf Straßen abgestellt
Jeder kennt die stählernen Kästen. Manche stört der hässliche Anblick, andere ärgern sich über den Müll drumherum. Denn oft werden die Container nur unregelmäßig geleert und quellen dann manchmal über. Oder sie werden aufgebrochen. Dann fliegen die Klamotten herum oder unbrauchbare Altkleider werden einfach daneben abgelegt. Dagegen kann das Bezirksamt wenig tun. Aber es tritt immer dann in Aktion, wenn die Sammelbehälter ungenehmigt und damit illegal irgendwo abgestellt werden. Denn: "Auf öffentlichem Straßenland und in öffentlichen Grünanlagen haben Altkleider-Container nichts zu suchen", stellt Stadtentwicklungsstadtrat Carsten-Michael Röding (CDU) klar. Erfahrungsgemäß würden sie nämlich das Stadtbild unnötig verschandeln. Das zeige der gehäuft auftretende Müll rund um solche Container und deren Verunstaltung durch Graffiti oder illegale Plakatierung. Darum ist das Aufstellen von solchen Containern an öffentlichen Straßen und in Parks spätestens seit dem Bezirksamtsbeschluss vom 28. Mai dieses Jahres aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen auch nicht gestattet. "Zumal die vorhandene Zahl der Sammelcontainer auf Privatflächen vollkommen ausreichend sein dürfte", so der Stadtrat.
In Spandau sind 13 gewerbliche Firmen amtsbekannt. Dennoch kommt es vor, dass Sammler ihre Container einfach unerlaubt neben andere, genehmigte Behälter abstellen. Das Bezirksamt musste in den letzten drei Jahren deshalb 253 Räumungen auf öffentlichem Straßenland anordnen. In Grünanlagen waren es 22 Räumungen. Hinzu kamen zahlreiche telefonische Räumungen, etwa wenn unbekannte Dritte einen Container mutwillig von einer Privatfläche an eine Straße stellten oder den Container umwarfen. Solchen Räumungsanordnungen kamen die Firmen laut Bezirksamt jedoch immer fristgerecht nach.
Das illegale Aufstellen von Containern gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von mindestens 250 Euro geahndet werden. Informiert wird das Bezirksamt oft auch von Bürgern. Meist stünden die gemeldeten Container aber gar nicht auf öffentlichem Straßenland, sondern auf einer Privatfläche, die öffentlich zugänglich sei, so Röding: "Hier sind dann allein die Grundstückseigentümer zuständig."
Oft kommt es auch vor, dass ein Standort, der gerade geräumt wurde, sofort wieder von einem anderen Unternehmen für einen Container genutzt wird. Oder der geräumte Sammelbehälter wird einfach ein paar Ecken weiter wieder abgestellt. Das bekommt die Behörde dann mitunter so schnell gar nicht mit.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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