Studenten Umzug
Umzugs Tipps für Studenten - So klappt das mit dem Umzug nach Berlin
Das Studium beginnt bald und ein neues zu Hause ist hoffentlich schnell gefunden? Damit beim Umzug in die neue Stadt alles gut klappt, sollten Studenten beim Umzug an einige wichtige Dinge denken: Worauf muss ich bei der Wohnungsübernahme achten? Wie sieht es mit der Kaution aus? Und wie finde ich ein günstiges Umzugsunternehmen in Berlin?
Vor dem Umzug sollten Studenten ihre alte Wohnung kündigen
Wer die Wohnungssuche erfolgreich gemeistert und eine neue Bleibe gefunden hat, muss sich als nächstes um die Auflösung der alten Wohnung kümmern. Wenn man nicht gerade bei den Eltern auszieht, gilt es bei der Auflösung der Wohnung folgendes zu beachten:
- Kündigung entsprechend der Frist im Mietvertrag einreichen. Eventuell ist auch eine Umgehung der Frist durch einen Nachmieter möglich. In WGs suchen die Mitbewohner zumeist nach einem Ersatz, aber auch das sollte im Vorfeld abgesprochen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
- In welchem Zustand die Wohnung hinterlassen wird, hängt vom Mietvertrag ab. Wenn noch renoviert werden muss, sollte das in der Zeitplanung berücksichtigt werden. Üblich ist es, die Wohnung besenrein und ohne Mängel wie etwa Bohrlöcher zu hinterlassen.
- Für eine korrekte Nebenkostenabrechnung sollten Wasser-, Gas- und Stromzähler noch einmal abgelesen werden.
- Nach dem Umzug erfolgt die Übergabe der alten Wohnung. Unabhängig davon, ob diese mit dem Nachmieter oder dem Vermieter selbst stattfindet, wichtig ist ein Übergabeprotokoll, das dokumentiert, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde.
- Nach ca. drei Monaten sollte bei ordnungsgemäß erfolgter Übergabe die Rückzahlung der Kaution erfolgen. Falls dies nicht geschehen ist, lohnt es sich nachzufragen.
Die neue Studenten Wohnung
Bevor die Wohnung übergeben wird, sollten Studenten auf eine ausführliche Begehung der Wohnung zusammen mit dem Vermieter bestehen. Nur jetzt hat man die Gelegenheit, alle eventuellen „Mängel“ im Übergabeprotokoll schriftlich festzuhalten. Dies wird dann wichtig, wenn Du irgendwann wieder ausziehen möchtest.
Tipps für das Übergabeprotokoll
- Die Begehung sollte bei Tageslicht erfolgen: viele Macken in Türen, Rahmen und Fußboden sieht man bei Dunkelheit nicht – besonders wenn noch keine Lampen angebracht sind.
- Apropos Fenster, Türen und Rahmen: Sind diese frisch lackiert oder blättert alles spröde ab? Dokumentiere dies, damit später klar ist, wer später für die Schönheitsreperatur verantwortlich ist.
- Du hast Anspruch auf eine besenreine Wohnung – ist sie das auch?
- Pfeift der Wind durch die Fenster und schließen alle Türen richtig.
- Wie siehts im Bad aus? Gibt's Macken in Dusche, Waschbecken und Klo? Ist jede dritte Fließe mit einem Bohrloch versehen? Schreib es auf – oder fotografieren Sie es gleich.
- Funktionierten alle Wasserhähne – und auch am besten jeder Heizkörper.
- Falls elektrische Geräte mit vermietet werden: funktionieren sie?
- Leider ein häufiges Phänomen von WG-Wohnungen: ein vollgerümpelter Keller. Wenn man als Student selber den Platz braucht und nicht irgendwann aufgefordert werden möchte, diesen selbst zu räumen, solltest Du auf einen leeren Keller bestehen.
- Als letztes werden im Übergabeprotokoll die Zählerstände für Strom, Wasser, Heizung/Gas festgehalten, damit Du nur deinen eigenen Verbrauch bezahlst.
- Du solltest zur Begehung eine Freundin oder einen Freund mitnehmen, damit man einen Zeugen für alles hat.
Kaution schon geklärt?
In der Regel muss für die neue Wohnung eine Kaution gezahlt werden. Hier sollten Studenten mit dem Vermieter klären, wie diese abgewickelt werden soll. Studenten sollten sich vorab über die rechtlichen Bestimmungen zum Thema Mietkaution informieren.
Die vier wichtigsten Punkte zur Kaution
- Die Höhe der Mietkaution darf maximal die Dreifache Monatsmiete betragen – ohne Nebenkosten!
- Die Kaution ist erst zum Beginn des Mietverhältnisses fällig – nicht bei Vertragsabschluss.
- Du hast den rechtlichen Anspruch, die Kaution in drei Monatsraten zu zahlen.
- Der Vermieter muss die Kaution anlegen und Ihnen das Sparbuch übergeben oder Sie legen ein spezielles Mietkautionskonto auf Ihren Namen an und übergeben dem Vermieter einen Sperrvermerk.
Vorbereitung auf den Umzug
Nach der korrekten Übernahme der neuen Wohnung, inklusive Mietvertragsunterzeichnung, Übernahmeprotokoll und Schlüsseln, muss der Umzug organisiert werden. Dieser geht nur dann stress- und pannenfrei vonstatten, wenn er im Vorfeld gut vorbereitet wurde. Hilfreich ist hierbei eine Umzugscheckliste. Diese unterstützt einen darin einen guten Überblick zu behalten. Gerade dann wenn es stressig wird.
Der Umzug mit einem Umzugsunternehmen
Wer viele Sachen zu transportieren hat, sollte sich einige Wochen vorher um ein günstiges Umzugsunternehmen kümmern. Wie viel ein Umzug kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der reine Transport durch Umzugshelfer kostet natürlich viel weniger als ein Komplettumzug von der Planung bis zur Durchführung durch die Umzugshelfer. Wichtig sind auch Faktoren wie Entfernungs-Kilometer und Wohnungsgröße. Hierzu ist ein Umzugskostenrechner . Mit dem bekommt man als Student schnell einen guten Überblick was zum Beispiel ein Umzug in Berlin kostet.
Umzug als Student selber durchführen
Wenn die Eltern nicht gerade eine Umzugsfirma spendieren, heißt es für Studenten beim Umzug meist: Transporter besorgen, Umzugskartons selber packen und schleppen sowie Verpflegung für die Umzugshelfer besorgen.
Vorteile & Nachteile als Student mit einem Umzugsunternehmen umzuziehen
Die allermeisten Studenten planen ihren Umzug selbst.
Die Vorteile:
- Es ist meistens günstiger als mit einer Umzugsfirma.
- Kurzfristige Planänderungen sind möglich.
- Ein gemeinsam organisierter Umzug kann Menschen zusammenschweißen.
- Wenn Du mit Freunden Kisten schleppst, fühlt sich das neue Heim gleich viel vertrauter an.
Die Nachteile:
- Du brauchst viel Zeit und Nerven.
- Die Umzugshelfer musst Du selbst suchen.
- Wenn beim Umzug etwas kaputt geht, ersetzt dir keiner den Schaden.
Diese Umzugskosten erwarten Studenten
Wenn Studenten den Umzug selber planen, sparen Sie zwar die Kosten für ein Umzugsunternehmen. Gratis ist der Wohnortwechsel aber nicht. Kosten, die Du je nach Bedarf einkalkulieren musst:
- Umzugstransporter mieten
- Treibstoff für den Umzugswagen
- Parkplatzreservierung
- Umzugskisten – mieten oder kaufen
- Verpackungsmaterial
- zusätzliche Umzugshelfer, falls Sie privat nicht genug Leute haben
Nach dem Umzug: Ummelden nicht vergessen
Wer den Umzug unbeschadet überstanden hat, muss nur noch eine Hürde nehmen, um endgültig anzukommen. Neben Auspacken, Möbel aufbauen etc. gilt es vor allem Bürokratisches zu erledigen. Am Ende einer guten Umzugscheckliste stehen die wichtigsten Ummeldestellen bzw. Ansprechpartner, die von der neuen Adresse in Kenntnis gesetzt werden sollten:
- Meldepflicht: Die Ummeldung bei der Stadtverwaltung erfolgt am besten innerhalb einer Woche nach dem Umzug. In einigen Bundesländern bekommen Studenten sogar eine kleine Willkommensprämie bei der Ummeldung.
- Hochschule und/oder Arbeitgeber
- Geldinstitut
- BAföG-Amt
- Handy- und Internetanbieter
- GEZ
- Fitnessstudio-, Vereinsmitgliedschaften, Zeitungs- und Zeitschriftenabos
- Versicherungen (Krankenversicherung, KFZ etc.)
- Rundfunkbeitrag (früher „GEZ“) (falls man zahlt, auch wenn man eine Befreiung hat!)
Heute ist die Adressänderung oft ganz bequem online möglich, so dass sich der Aufwand dafür in Grenzen hält. Einzig die Ummeldung bei der Stadtverwaltung muss persönlich oder im Auftrag erfolgen, denn hier müssen Mietvertrag, gegebenenfalls die Immatrikulationsbescheinigung und andere wichtige Unterlagen vorgelegt werden.
Ummelden bzw. erstmalig anmelden – in bestimmten Fällen auch abmelden
Auf jeden Fall muss man einen Wohnsitz (Erst- oder Zweitwohnsitz ist im Prinzip egal, allerdings verlangen manche Gemeinden Zweitwohnsitzsteuern) bei der Stadtverwaltung anmelden. Das Bundesmeldegesetz (BMG) schreibt in § 17 vor, dass die Anmeldung spätestens zwei Wochen nach Einzug zu erfolgen hat, zumindest um einen Termin für die Ummeldung solltest du dich in dieser Zeit bemühen. Der „Wohnungsgeber“ (in der Regel also der Vermieter) muss den Einzug schriftlich oder elektronisch bestätigen (§ 19 BMG). Diese „Wohnungsgeberbescheinigung“ ist seit 1. November 2015 notwendig.
Eine Abmeldung der alten Wohnung ist nicht nötig, wenn es sich um eine Änderung des Erstwohnsitzes handelt. Gibt man dagegen einen Zweitwohnsitz auf, so muss man diesen abmelden (und hierfür dann ebenfalls „Wohnungsgeberbescheinigung“ einholen). Ebenso ist eine Abmeldung notwendig, wenn man aus Deutschland wegzieht.
Nicht vergessen: Nachsendeservice beauftragen
Damit die Post, die noch an die alte Adresse geht, nachgesendet wird, solltest Du bei der Post einen Nachsendeservice beauftragen. Am besten zwei Wochen vor dem Umzug, denn es dauert ein paar Tage, bis die Post den Auftrag eingerichtet hat. Auftragsformulare gibt es in den Filialen der Deutschen Post. Der Auftrag kann aber auch online erteilt werden.
Damit alle Post weiter ankommt (unabhängig von einem kostenpflichtigen Nachsendeantrag, der ja auch irgendwann endet), sollte man allen FreundInnen und Bekannten die neue Adresse und Telefonnummer mitteilen.
Autor:johannes BRAUN aus Spandau |
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