Von leichtfertiger und von richtiger Unfallregulierung
Bremsen quietschen, Blech scheppert: Verkehrsunfall, das schöne Fahrzeug kaputt. Wer sich mit dem Auto durch Spandau bewegt, muss auch mit diesem Szenario rechnen. Was sofort getan werden muss - Menschen retten, Unfallstelle sichern, Polizei rufen - darüber haben sich viele schon Gedanken gemacht. Aber wie geht es mit dem Fahrzeug weiter? Lothar Leichtfertig und Rita Richtig sind im Kreisverkehr aneinandergeraten. Was kommt jetzt?Der geschädigte Lothar Leichtfertig ist sicher: Er war nicht schuld. Er sucht im Internet oder im Telefonbuch eine Werkstatt, ruft an, freut sich, dass er sofort drankommt, sein Fahrzeug abgeholt und ohne weiteres begutachtet wird. Noch am Nachmittag guckt ein Experte auf das Auto, lässt sich kurz die Unfallsituation schildern und legt dann einen Packen Papier vor. Der Geschädigte muss an verschiedenen Stellen unterschreiben. Der Experte meint, das Fahrzeug könne noch repariert werden, er bietet an, den Schriftkram mit der Versicherung zu machen. Gegen zwei weitere Unterschriften stellt die Werkstatt einen Leihwagen zur Verfügung.
Was jetzt passieren kann: Entweder die Versicherung der Gegenseite will überhaupt nicht zahlen. Sie hält Lothar Leichtfertig für den Unfallverursacher. Bis der die Versicherung mithilfe eines Anwalts vom Gegenteil überzeugt, vergeht viel Zeit, Gerichtsverfahren können Jahre dauern. Aus seinen Unterschriften ergibt sich, dass er selbst Abschlepp-, Sachverständigen-, Leihwagenkosten tragen muss, denn das Risiko, dass die Versicherung nicht zahlt, trägt er. Nur kann er sich nicht erinnern, dass ihm die Werkstatt das gesagt hätte.
Oder: Die Versicherung ist an sich bereit, den Schaden zumindest teilweise auszugleichen. Aber sie hält das Fahrzeug für einen Totalschaden und weigert sich, Reparaturkosten zu übernehmen. Lothar Leichtfertig sieht sich in eine Diskussion verstrickt, ob und unter welchen Umständen das Fahrzeug noch repariert werden kann. Dabei wäre er auch mit einem Ersatzwagen einverstanden oder würde das Fahrzeug eventuell auch nur teilreparieren lassen - nur verdient die Werkstatt dabei nichts und hat ihn auf diese Möglichkeiten gar nicht erst hingewiesen. Lothar Leichtfertig ärgert sich. Er hat alles falsch gemacht...
Die geschädigte Unfallteilnehmerin Rita Richtig ruft einen Rechtsanwalt an. Sie bekommt für den nächsten Tag einen Termin. Sie weiß, dass sie als Verbraucherin für eine Erstberatung - egal wie groß der Schaden ist - höchstens 229,55 Euro zahlt, nach Vereinbarung auch weniger. Der Rechtsanwalt hat schon am Telefon darauf hingewiesen, dass sie sich in ihrer Stammwerkstatt eine grobe und unverbindliche Einschätzung über Schadenhöhe (über oder unter 300 Euro? Reparatur, Totalschaden, unklar?) einholen könne und berät sie dann - gegebenenfalls nach Einholung eines Gutachtens, über dessen Kosten er ebenfalls belehrt hat - darüber, wie sie ihre Mobilität organisiert.
Überraschung: Sie kann weitgehend selbst entscheiden: Lässt sie das Fahrzeug reparieren? Fährt sie mit der Beule weiter und lässt sich den Schaden auszahlen? Schafft sie ein Ersatzfahrzeug an? Der Anwalt informiert Rita Richtig auch, dass sie sich entweder einen Leihwagen nehmen oder sich eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen könne, wenn sie sich erst einmal ohne Auto behilft. Allerdings trägt sie das Leihwagenkostenrisiko. Da sie rechtsschutzversichert ist, beauftragt Rita Richtig den Anwalt mit ihrer Vertretung. Der klärt so rasch wie möglich, ob der Versicherer überhaupt für den Schaden aufkommt und setzt danach die durch seine Belehrung zutreffenden Vorstellungen von Rita Richtig gegenüber dem Versicherer durch. Rita Richtig freut sich: Alles richtig gemacht.
Fazit: Wer in einen Verkehrsunfall gerät, hat eine Menge Ärger, auch wenn er glimpflich davonkommt. Schaltet man gleich einen Rechtsanwalt ein, kann man den Ärger klein halten.
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
Kommentare