Änderungen beim berlinpass
Spandau. Seit dem 1. Januar gibt es den berlinpass in seiner bisherigen Form nicht mehr. Stattdessen erhalten berechtigte Personen nach Bewilligung ihrer Leistungen einen entsprechenden Nachweis übersandt. Das Sozialamt werde die Berechtigungsnachweise so schnell wie möglich versenden, kündigte Sozialstadtrat Gregor Kempert (SPD) an. Damit können wie gewohnt Kultur-, Bildungs-, Freizeit- oder Sportangebote genutzt werden. Für das Berlin Ticket S im öffentlichen Nahverkehr muss der Berechtigungsnachweis neben einem Passfoto und einem Ausweisdokument bei der BVG eingereicht werden. Außerdem gilt bis zum 31. März die Übergangsregel, dass Berlinpässe mit Gültigkeit im Jahr 2023 bei Fahrscheinkontrollen als Berechtigungsnachweise anerkannt werden. Gleiches gilt für die Kopie eines gültigen Leistungsbescheids. Dabei wird gleichzeitig der Personalausweis oder Pass kontrolliert. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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