Flüchtlingskinder können jetzt schneller in die Schule

Gesundheitsstadtrat Frank Bewig: Es besteht keine Ansteckungsgefahr. | Foto: Ulrike Kiefert
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Spandau. Im Bezirk wurde die Vorgabe zur Tuberkulose-Untersuchung von Flüchtlingskindern modifiziert. Was genau das bedeutet, darüber sprach Gesundheitsstadtrat Frank Bewig (CDU) mit Spandauer-Volksblatt-Reporterin Ulrike Kiefert.

Das Berliner Beratungszentrum für junge Flüchtlinge hat den Bezirk unlängst dafür kritisiert, besonders strenge Vorgaben beim Tuberkulose-Test zu haben. Weshalb Flüchtlingskinder lange auf einen Schulplatz warten müssten. Stimmt das?

Frank Bewig: Grundsätzlich ist es so, dass der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes bei den schulärztlichen Eingangsuntersuchungen prüft, ob bei den Kindern der Verdacht einer ansteckungsfähigen Tuberkulose besteht. Das betrifft nicht nur die Schulanfänger, sondern alle Flüchtlingskinder, die beschult werden sollen. Wir haben im Bezirk mittlerweile vier Erstaufnahmeeinrichtungen. Etwa 45 Prozent der insgesamt 1950 Flüchtlinge in Spandau sind jünger als 18 Jahre alt. Das Gesundheitsamt legt darum großen Wert auf hohe Sicherheitsvorkehrungen, denn viele Flüchtlinge kommen aus Risikogebieten oder medizinisch unterversorgten Ländern. Spandau war der erste Bezirk, der nach dem Infektionsschutzgesetz dafür Sorge trägt, dass Kinder Asyl suchender Eltern vor ihrem ersten Tag in der Schule umfassend untersucht werden.

Wie sieht denn der TBC-Test in Spandau genau aus?

Frank Bewig: Flüchtlingskinder werden in Spandau erst beschult, wenn eine schulärztliche Untersuchung inklusive ausführlicher Anamnese und klinischer Untersuchung stattgefunden hat. Nur so kann eine ansteckende Tuberkulose ausgeschlossen werden. Bei Kindern bis zehn Jahren erfolgte die klinische Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose bisher in der Tuberkuloseberatungsstelle in Lichtenberg. Nach unserer schulärztlichen Untersuchung mussten die Kinder dort drei bis vier Monate auf einen Termin warten. Jetzt geht es deutlich schneller. Kinder, bei denen eine Ansteckungsgefahr vermutet wird, werden eher erfasst und sofort in die Obhut der Tuberkuloseberatungsstelle gegeben.

Weil die Amtsärztin das Prozedere der Untersuchungen geändert hat?

Frank Bewig: Ja. Weil die Beratungsstelle in Lichtenberg aufgrund der Zunahme notwendiger Untersuchungen personell nicht mehr in der Lage war, zeitgerechte Termine anzubieten, hat jetzt unser Kinder- und Jugendgesundheitsdienst den erforderlichen Mehraufwand übernommen. Kinder Asyl suchender Eltern werden nun bereits innerhalb von etwa vier Wochen im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung auch auf eine ansteckungsfähige Tuberkulose hin untersucht. Im Anschluss bekommen die Familien eine Bescheinigung für die Schulbehörde mit. Kinder, die während dieser Untersuchung keine Symptome zeigen, sind für diese Krankheit nicht infektiös. Es besteht also in keinem Fall eine Ansteckungsgefahr. Wir hatten übrigens in den vergangenen vier Monaten keinen einzigen TBC-Fall in Spandau.

Was ist mit älteren Kindern und Erwachsenen?

Frank Bewig: Der Tuberkulin-Hauttest und der IGRA-Bluttest erfolgen in der Tuberkuloseberatungsstelle erst bei Kindern ab dem 10. Lebensjahr. Sie sind zum Ausschluss einer ansteckenden Tuberkulose aber nicht zwingend notwendig, sondern nur für die weitere Diagnostik wichtig. Geröntgt werden erst Jugendliche ab dem Alter von 15 Jahren sowie Erwachsene.

Ulrike Kiefert / uk
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Ulrike Kiefert aus Mitte

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