Bundesverfassungsurteil - Hartz IV Sanktionen 05.11.2019
Ist das Urteil der Sanktionseinschraenkungen ein Freibrief fuer die "Arbeitsverweigerer" - oder ein Signal zur Senkung der Grundsicherungshoehe?
Die Feststellung, der Verfassungswidrigkeit der Sanktionierung, durch das Bundesverfassungsgericht ist grundsaetzlich eine sicher richtige Entscheidung, aber gleichzeitig doch wohl auch, dass die absolute Grundsicherung 30% geringer ist als von der Regierung festgelegt. Derzeit sind 424€ fuer eine Singleperson (Bedarfsgemeinschaft mit nur einer Person) vorgesehen, aber durch Sanktionen darf diese Summe auf 398€ herabgesetzt werden.
Was sagt mir das?
Dass der Hartz IV Regelsatz zu hoch berechnet ist und eigentlich auch 398€ fuer ein Menschenwuerdiges Leben ausreichen?
Ist das Urteil ein Freibrief fuer die ca. 2% der Hartz IV - Empfaenger, welche nicht arbeiten wollen?
Ein Geschenk an eine Minderheit der Hartz IV - Empfaenger und Aufforderung an diejenigen, welche sich bisher nicht getraut haben?
Wer nach dem Verbot der Sanktionierung von 60% und 100% nun denkt, dass die Anzahl der Sanktionierungen von 10% und 30% weniger werden, wird sich ggf. taeuschen.
Meiner Meinung nach wird es mehr Sanktionen geben als je zuvor.
Eine Aenderung des Sanktionsverfahrens waere sicher sinnvoller gewesen, aber stand wohl nicht zur Debatte. Die Sachbearbeiter duerfen weiterhin subjektiv entscheiden und auch den Widerspruch bearbeiten. Die Sozialgerichte werden so sicher nicht entlastet werden. Transparenz ist nicht die Staerke der Arbeitsagenturen und Jobcentern.
Hinzu kommt noch, dass die Masznahmen der Jobcenter mehr als Fragwuerdig sind, da diese Masznahmenplaetze in der Anzahl schon ueber ein Jahr im voraus bezahlt wurden.
Also nichts anderes ist, als eine Arbeitsbeschaffung fuer ebenfalls gescheiterte Existenzen, welche nun die Hartz IV - Empfaenger mit Weihnachtssterne basteln u.v.a. Kindergartenspielen fuer einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt fit machen sollen.
Der Berliner Senat will nun auch ein Senatskaufhaus mit gebrauchten Dingen ins Leben rufen, da waere doch eine gute Moeglichkeit die Hartz IV - Empfaenger zeitweise mit einzubinden ohne immer gleich die Sanktionskeule zu schwingen.
So eine Art VEB ist durchaus sinnvoll, sowohl fuer die Umwelt (Recycling) oder ggf. auch als Muellbeseitiger in Parks und Wegen.
Besser die Hartz IV - Empfaenger foerdern statt sanktionieren?
Durch Sanktionen wird niemandem geholfen, weder dem Supermarkt, dem Staat noch dem Hartz IV - Empfaenger, eher aber wohl den kriminellen die weiteren Zuwachs bekommen.
Wuerde man die Zigaretten oder Kaffeebecher bepfanden, wuerde man ggf. sogar das Hartz IV ganz abschaffen koennen.
Lassen wir uns mal ueberraschen was sich nun die Politik ausdenkt, ein Zeitlimit fuer eine Neuregelung hatte ich bei der Urteilsverkuendung leider nicht vernommen.
Text: ah
Autor:Andreas Holtz aus Spandau |
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