Pflege verstehen
Die aktuelle Pflegereform ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Neben vielen anderen Veränderungen gibt es auch eine echte Verbesserung für Pflegebedürftige. Erstmals haben alle, denen mindestens die Pflegestufe I zuerkannt wurde, einen Rechtsanspruch auf zusätzliche Leistungen im Wert von monatlich 104. Diese Leistungen dürfen ausschließlich von vertraglich zugelassenen Einrichtungen abgerechnet werden, also z.B. von Pflegediensten, Kurzzeitpflegen oder Tagespflegen. Für Leistungen, die von Privatpersonen erbracht werden, also z.B. Angehörigen, Nachbarn oder Freunden, steht dieser Betrag - anders als das Pflegegeld - nicht zur Verfügung. Die Leistungen sind per Gesetz geschützt und dürfen vom Sozialhilfeträger nicht mit der Hilfe zur Pflege verrechnet werden. Damit stehen sie auch allen Pflegebedürftigen in vollem Umfang zur Verfügung, die auf Leistungen des Bezirksamts angewiesen sind. Die Abrechnung erfolgt auf Wunsch direkt zwischen den zugelassenen Diensten und der jeweiligen Pflegekasse, wodurch die Pflegebedürftigen zusätzlich entlastet werden. Im Rahmen dieses neuen Rechtsanspruchs können sämtliche denkbaren Angebote außer der Körperpflege erbracht werden. Am beliebtesten sind nach den bisherigen Erfahrungen hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Begleitdienste, also z.B. die Fensterreinigung als Frühjahrsputz und das Chauffieren zum Arzt. Nachgefragt werden sehr gern auch Freizeitangebote, z.B. gemeinsames Spazierengehen. Wenn auch Sie diese zusätzlichen, für Sie kostenlosen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen möchten, melden Sie sich einfach bei einem Dienst Ihres Vertrauens. Der Frühling kommt bestimmt!
Autor:PR-Redaktion aus Mitte |
Kommentare