Tegel. Die Initiative Gegen Tegeler Fluglärm (GeTeF) hat die Kosten für eine Unterlassungsklage gegen Nachtflüge vom Flughafen Tegel zusammen.
Wie berichtet, registrieren viele Anwohner des Flughafens nächtliche Flugbewegungen. Sie führen das auf die steigende Flugzahl zurück, nachdem immer weniger Flieger von Schönefeld aus starten. Dabei gilt für Tegel eigentlich ein Nachtflugverbot von 23 bis 6 Uhr. Da der Flugplan in Tegel durch die erneute Verschiebung der Eröffnung des BER nun immer dichter wird, erteilt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nach den Beobachtungen von Anwohnern immer häufiger Ausnahmegenehmigungen für verspätete Flieger. Sie fürchten, dass mit dem Sommerflugplan mit noch mehr Flügen das Nachtflugverbot vollends ausgehebelt wird.
Die Interessengemeinschaft GeTeF, die sich im November aus betroffenen fluglärmgeschädigten Anwohner gegründet hat, will sich mit einer Unterlassungsklage gegen die zunehmenden Nachtflüge wehren. Die Initiatorin Petra Fuchs und der Vorsitzende Jürgen Czarnetzki hoffen, dass mit der Unterlassungsklage die Ausnahmegenehmigungen vom Verwaltungsgericht zunächst mit einer einstweiligen Verfügung untersagt werden können.
Die GeTeF möchte über den aktuellen Stand ihrer Aktivitäten am Freitag, 1. März, um 18 Uhr im Casino am Ziegelhof, Ziegelhof 10 in Spandau, informieren. Es soll auch über das weitere Vorgehen gesprochen werden.
Die GeTeF ist erreichbar unter 361 13 31.
Christian Schindler / CS
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