Richter verneinten Gesundheitsschäden durch Lärm
Das Oberverwaltungsgericht lehnte am 5. Dezember das Ansinnen der Frau ab, mit einer einstweiligen Anordnung den Flugverkehr in Tegel in der Zeit von 23 Uhr abends bis sechs Uhr morgens zu untersagen. Die Richter argumentierten dabei sowohl formal als auch inhaltlich. So habe sich die Klägerin nicht zuerst an die Verwaltung gewandt, weswegen ihr das Rechtsschutzbedürfnis fehle und die Klage grundsätzlich unzulässig sei.
Zugleich gingen die Richter aber auch auf Argumente der Klägerin ein. Diese hatte gesundheitliche Beeinträchtigungen auf den Fluglärm zurückgeführt. Die Richter zweifelten diesen Zusammenhang an. Sie konnten für die Jahre 2010 bis 2012 keine "relevante Zunahme der Flugbewegungen" erkennen. Eine ursächliche Verbindung von Nachtflügen und Erkrankungen sahen die Juristen ebenso wenig. Die Klägerin habe nur "stressbedingte Symptome" aufgezählt, was jedoch nicht genüge, um die Verbindung von Lärm und gesundheitlicher Beeinträchtigung zu belegen.
Die Entscheidung der Richter beeinflusst die Arbeit der Bürgerinitiative "Gegen Tegeler Fluglärm" (GeTeF), die sich vorwiegend aus Spandauern, Reinickendorfern und Pankowern rekrutiert. Die GeTeF unterstützte die Klägerin. Die Kosten für sie durch die abgewiesene Klage werden auf rund 2000 Euro geschätzt.
Auch eine andere GeTeF-Aktivistin ist noch nicht weitergekommen. Diese Spandauerin will juristisch Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden einklagen - für die Zeit, in der der Flughafen Tegel noch in Betrieb ist. Hierzu soll es aber erst im Juni dieses Jahres eine Anhörung geben. Das nächste GeTeF-Treffen wird daher erst wieder im April stattfinden.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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