Keine Besuche und weniger Inhaftierungen
Corona-Vorbeugung in JVA Tegel
Die Vorbeugung gegen das Coronavirus hat auch Auswirkungen auf den Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Tegel an der Seidelstraße 39.
Zum Schutz der Gefangenen wie auch der Mitarbeiter sind Besuche zumindest bis zum 19. April untersagt. In begründeten Einzelfällen, zum Beispiel für Gespräche mit Rechtsanwälten, kann von dem Verbot abgesehen werden. Dann befindet sich aber grundsätzlich eine Trennscheibe zwischen dem Besuchten und dem Besucher.
Keine Gottesdienste in der JVA
Besuche von Vollzugshelfern finden nicht statt. Auch Gottesdienste oder Freitagsgebete gibt es im Gefängnis jetzt ebenso wenig wie in den Gemeinden.
Um die Anzahl der Inhaftierten zu reduzieren, wird geprüft, ob Männer, für die schon Lockerungen gelten, in den Offenen Vollzug verlegt werden können. Bei Gefangenen, die sich in einem freien Beschäftigungsverhältnis befinden, wird zudem geprüft, ob ihnen Langzeitausgang gewährt werden kann.
Andererseits wird im geschlossenen Vollzug geprüft, Lockerungen auf unaufschiebbare Fälle zu reduzieren, um die Außenkontakte zu minimieren.
Ersatzfreiheitsstrafen aktuell nicht vollstreckt
Wiederum zur Reduzierung der Insassen ist die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen unterbrochen. Das sind Haftstrafen, die verhängt werden, wenn Geldstrafen nicht bezahlt wurden, zum Beispiel wegen Fahrens ohne Führerschein. Das betrifft in Tegel 271 Menschen.
Auf Haftstrafen hat das Virus keinen Einfluss
Menschen, die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von unter drei Jahren verurteilt werden, müssen vorerst ihre Haft nicht antreten, es sei denn, sie befinden sich in Untersuchungshaft. Auch eine Verjährung der Vollstreckung darf nicht drohen. Haftstrafen sollen nicht durch das Virus kassiert werden.
Die Corona-bedingten Veränderung betreffen auch die Ausbildung im Justizdienst. Anwärter erarbeiten sich theoretische Inhalte „in häuslicher Umgebung“.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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