Minderjähriger Testkäufer bekam in Supermärkten problemlos Alkohol

Tegel. Das Ordnungsamt hat verdeckte Alkoholkontrollen mit einem minderjährigen Testkäuferwaren durchgeführt. Das Ergebnis ist alarmierend: In allen überprüften Supermärkten konnte der Minderjährige problemlos Spirituosen kaufen.

Die Ordnungshüter hatten in den vergangenen Wochen mehrere Lebensmittelketten vorrangig in Tegel überprüft. Rund ein Dutzend verdeckte Kontrollkäufe wurden dabei getätigt. Ordnungsstadtrat Martin Lambert (CDU), der bei den Testkäufen als Beobachter dabei war, zog jetzt eine niederschmetternde Bilanz. "Die Ergebnisse haben nicht nur überrascht, sondern geradezu enttäuscht und entsetzt", resümierte er. "Wenn es in allen getesteten namhaften Einzelhandelsketten dem Jugendlichen möglich war, hochprozentigen Alkohol zu erwerben, ist dies für mich äußerst alarmierend."

Dabei werde das Personal an allen Kassen darauf hingewiesen, beim Alkoholverkauf an Jugendliche nach dem Alter und dem Personalausweis zu fragen. Außerdem wird an den Kassen das nötige Geburtsdatum ständig aktualisiert. "Das heißt, die Kassiererin musste angesichts des Geburtstags nicht einmal nachrechnen, ob die Person wirklich 18 Jahre alt ist, denn dies übernahm tagesaktuell die Kasse", so Lambert.

Die verdeckten Käufe in Reinickendorf führte das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport durch. Der Tester war ein jugendlicher Landesbeamtenanwärter (Auszubildender), der außerhalb des Bezirks zu Hause ist. Im Anschluss an den Alkoholkauf fanden Gespräche mit dem Verkaufspersonal und der Betriebsleitung statt. Entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden eingeleitet. "Angesichts der desaströsen Ergebnisse werden wir solche Kontrollen nach Möglichkeit verstärkt fortsetzen", kündigte der Stadtrat an.

Laut dem Jugendschutzgesetz dürfen in Gaststätten und Verkaufsstellen kein Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein enthalten an Kinder und Jugendliche abgegeben oder ihr Verzehr gestattet werden. Der Verkauf anderer alkoholischer Getränke ist für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

Ulrike Kiefert / uk
Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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