Lebensgefahr wird ignoriert
Bauzaun am Flughafensee beschädigt und Badeverbot missachtet
Gegen die Umzäunung am Nordufer des Flughafensees regt sich weiter Widerstand. Es ist indes nicht bei verbalen Unmutsäußerungen geblieben. Der Baustellenzaun sei mutwillig beschädigt und zum Teil demontiert worden, teilte das Bezirksamt mit.
Das Ordnungsamt habe die Schäden am 30. April festgestellt. Auch hätten Menschen im lebensgefährlichen Bereich gebadet und somit die Warnungen vor drohenden Böschungsabbrüchen ignoriert.
Das Ausmaß der Gefahr wird von vielen Nutzern nicht gesehen. Sie werfen stattdessen dem Bezirksamt die mutwillige Zerstörung insbesondere des FKK-Strandes vor, wie auf der Internetplattform change.org und der Petition „Erhalt der Norduferstrände am Flughafensee“ nachzulesen ist. In einer E-Mail an die Berliner Woche beschreibt zum Beispiel ein Badegast das Vorgehen des Bezirksamtes als „Vandalismus und obrigkeitsstaatliche Arroganz“. Seit 1979 gehe er dort ins Wasser und niemals sei die Böschung abgerutscht. Zugleich fügte er wie eine Warnung und Drohung hinzu: „Aber auch 1979 blieb der Zaun nicht lange heil, das Bedürfnis zum Baden war größer …“
Umwelt- und Ordnungsstadträtin Julia Schrod-Thiel (CDU) hatte am 10. April in der Bezirksverordnetenversammlung ausführlich erklärt, warum die Umzäunung notwendig sei. An den baulichen Anlagen am FKK-Strand seien erhebliche Mängel entdeckt worden. Zudem sei der gesamte Bereich nicht standfest, weil der Flughafensee als Kiesgrube genutzt wurde und es zu Böschungsabsenkungen gekommen sei. Die jetzt entstandenen Schäden an der Absperrung seien „kein Kavaliersdelikt“. Die Stadträtin erneuerte die Aufforderung, den nördlichen Uferbereich nicht zum Baden zu nutzen. Der Bauzaun werde wieder aufgestellt, die Zaunanlage so schnell wie möglich fertiggestellt und der Bereich durch das Ordnungsamt verstärkt kontrolliert.
Südliche Teile am Flughafensee würden zusätzlich durch Stadtnatur-Rangerinnen überwacht, wo sich das seit 1983 bestehende Vogelschutzgebiet befindet. Das dort geltende Betretungsverbot sei zuletzt mehrfach missachtet worden. Sie könnten als naturschutzrechtliche Ordnungswidrigkeit geahndet werden, hatte das Bezirksamt bereits Ende April erklärt. Ausnahmegenehmigungen vom Betretungsverbot könne es nur für genehmigte Veranstaltungen und naturkundliche Führungen geben.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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