Geflügel im Umkreis muss in den Stall
Tote Möwen an der Greenwichpromenade hatten Vogelgrippe
Drei Möwen, die in den Tagen um den 22. März am Tegeler See im Bereich der Greenwichpromenade tot aufgefunden wurden, waren mit dem Vogelgrippevirus infiziert.
Als Konsequenz hat das Bezirksamt angeordnet, dass in einem Umkreis von bis zu einem Kilometer um den Fundort Geflügel zunächst in Ställen oder überdachten Anlagen zu halten ist. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Gehäuft auftretende Krankheits- und Todesfälle im Geflügelbestand müssen der Veterinäraufsicht unverzüglich mitgeteilt werden.
Die Allgemeinverfügung wurde am 30. März erlassen und gilt zunächst für vier Wochen. Sie beschreibt auch detailliert die Abgrenzungen des Sperrgebiets. Das Dokument ist auf der Homepage der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht https://bwurl.de/180a abrufbar.
Nach Angaben von Ordnungsstadträtin Julia Schrod-Thiel (CDU) hat das Bezirksamt Reinickendorf alle im Umkreis bekannten Geflügelhalter bereits über die Allgemeinverfügung informiert. Aber auch Halter außerhalb dieses festgelegten Risikogebiets werden dringend gebeten, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.
Fälle von Vogelgrippe, exakte Bezeichnung Influenzavirus vom Subtyp H5N1, sind in den vergangenen Wochen mehrfach in Deutschland und Europa festgestellt worden. Auch bei manchen Säugetierarten, etwa Robben oder Waschbären, wurde das Virus sporadisch nachgewiesen, in Niedersachsen zuletzt bei vier Füchsen. In Berlin gab es die erste Infektion dieses Jahres am 21. Februar bei einem Vogel. Es handelte sich dabei um einen Höckerschwan, der in in Friedrichshain-Kreuzberg gefunden wurde.
Der Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf Menschen übertragen worden und hat teilweise sogar zu Erkrankungen geführt. Eine Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde allerdings bisher nicht nachgewiesen.
Kranke und verendete Tiere dürfen auf keinen Fall angefasst, auch Federn nicht gesammelt werden, betont das Bezirksamt noch einmal in einer Pressemitteilung. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel entdeckt soll den Fund bitte dem Veterinäramt melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann.
Weitere Informationen gibt es auf dem Internetportal der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz auf bwurl.de/18z6
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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