Anordnung der Vorgängerin aufgehoben
Neue CDU-Verkehrsstadträtin lässt Gehwegparken in der Veithstraße weiter zu
Seit dem 19. April wird Reinickendorf von einer neuen politischen Mehrheit regiert. Dass ein neuer Wind im Bezirksamt herrscht, war schon nach wenigen Tagen in der Verkehrspolitik zu spüren.
Die bisherige Grünen-Verkehrsstadträtin Korinna Stephan hatte als eine ihrer letzten Amtshandlungen den Wegfall fast aller Gehwegparkplätze in der Veithstraße angeordnet. Rund 140 Autoabstellflächen sollten so einer Verbreiterung des Gehwegs Platz machen, damit Fußgänger sich sicher begegnen können. Anwohner der V, die ihre Autos abstellen, protestierten. So auch der CDU-Bezirksverordnete Felix Schönebeck. Er reichte Widerspruch gegen das Parkverbot beim Bezirksamt ein. Dem wurde inzwischen entsprochen. Die Planungen für die Veitstraße seien ausgesetzt, teilte die neue Verkehrsstadträtin Julia Schrod-Thiel (CDU) am 26. April mit.
Korinna Stephan hatte das Parkverbot vor allem mit mangelnder Barrierefreiheit auf dem Gehweg begründet. Die bisherige Breite würde nicht ausreichen, um sich im Rollstuhl sicher auf dem Bürgersteig bewegen zu können. Mit dem Vorgehen werde außerdem die Straßenverkehrsordnung konsequent umgesetzt. Anwohnern wurde als Abstell-Alternative für ihre Autos Parkhäuser in der Umgebung empfohlen. Deren Betreiber hätten versichert, dass dort noch Plätze vorhanden seien.
Das Parkhaus-Angebot bezeichnete Felix Schönebeck als „Frechheit“. Die Kosten seien für die betroffenen Anwohner unzumutbar und die Parkhäuser von manchen Stellen der Veitstraße bis zu einem Kilometer entfernt. Mehr Barrierefreiheit ließe sich laut dem CDU-Verordneten auch durch nur noch halbseitiges Parken auf dem Gehweg erreichen.
Mit einer weiteren Prüfung der Parksituation begründete Julia Schrod-Thiel das Aussetzen des Parkverbots. Bisher unbekannt seien die Restgehwegbreiten im Einzelfall, das Fußgängeraufkommen, die Prüfung und mögliche Anwendung milderer Mittel und nicht zuletzt „die Berücksichtigung auch gegenseitiger Interessen im Rahmen einer breiten Bürgerbeteiligung“.
Die Stadträtin wies zudem daraufhin, dass es nach der Anordnung ihrer Vorgängerin eine Vielzahl von Beschwerden betroffener Anwohner gegeben habe. Schon vor diesem Hintergrund „erscheint eine unerwartete Einschränkung der langjährigen Praxis ohne Vorliegen von geprüfter Erforderlichkeit als nicht nachvollziehbar.“
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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