Der U-Bahnhof in der Brücke
Außergewöhnliches Bauwerk am Tempelhofer Hafen
Wer selten an der Ullsteinstraße aussteigt, der hat es vielleicht noch gar nicht bemerkt: Der U-Bahnhof schwebt über dem Wasser. Er ist nämlich ein Teil der Stubenrauchbrücke, die einzige am Teltowkanal, die zwei Ebenen hat. Oben fahren die Autos, unten die gelben Züge der BVG.
Die Brücke in ihrer heutigen Form wurde zwischen 1961 und 1964 gebaut. Zuvor hatte es lange Diskussionen über die Verlängerung der U-Bahnlinie 6 gegeben, die damals noch an der Station Tempelhof endete. Einen Tunnel unter dem Kanal zu buddeln, wäre aufwendig und zu teuer gewesen. Also entschied sich der Senat für die ungewöhnliche, 37 Meter breite Doppelstockbrücke.
Sie besteht aus zwei unterschiedlichen Bauwerken, die nebeneinander liegen. Die westliche Seite – hier rollt der Verkehr in Richtung Süden – ist eine ganz „normale“ Brücke. Für die östliche wurde ein fünfeinhalb Meter hoher Betonkasten für die U-Bahn mit einer aufliegenden Fahrbahn konstruiert. Weil für die Schiffe eine Durchfahrtshöhe von 4,6 Metern zu garantieren war, baute man für die Straße Rampen. Sie liegt heute mehr als einen Meter über ihrem ursprünglichen Niveau.
Vor einigen Jahren hatten die Bezirksverordneten übrigens die Idee, das besondere Bauwerk an Wochenenden für einen „Brückenmarkt“ für Antiquitäten und Bücher zu nutzen. Auf den Querparkplätzen auf der Ostseite sollten Stände mit den Rückseiten zur Fahrbahn aufgebaut werden. So hätten die Tempelhofer auf dem Gehweg bummeln und danach in eines der vielen Cafés einkehren können – Blick auf den malerischen Hafen inklusive.
Kein Markt möglich, der wäre zu schwer
Doch der damalige Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) machte 2015 dem Vorhaben den Garaus. Ein Gewicht von 300 Kilogramm pro Quadratmeter dürfe auf der Brücke nicht überschritten werden. Schwerere Marktfahrzeuge seien nicht erlaubt, dafür trage allein das Bezirksamt die Verantwortung, schrieb er.
Daraufhin teilte Bürgermeisterin Angelika Schöttler (SPD) den Bezirksverordneten mit: „Es ist anzunehmen, dass diese geforderte Sicherstellung in der praktischen Umsetzung (Überwachung) Probleme aufwerfen und bei Nichtgelingen erhebliche Schadenersatzansprüche generieren dürfte.“ Also wurde der Brückenmarkt nicht realisiert.
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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