Bahnhof als Baudenkmal: Eintragungsverfahren eingeleitet
Tempelhof. Wie berichtet, hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Mitte des Jahres auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, dass sich das Bezirksamt dafür einzusetzen habe, den U- und S-Bahnhof Tempelhof unter Denkmalschutz zu stellen. Dabei soll auch das Stellwerk einbezogen werden.
Das könnte klappen: Jedenfalls hatte das Bezirksamt diesen BVV-Beschluss vom 20. Juli am 15. August dem Landesdenkmalamt (LDA) mit der Bitte um Prüfung und Rückantwort übermittelt. Mitte Oktober hat das LDA geantwortet und mitgeteilt, dass der Bahnhof geprüft wurde und ein Eintragungsverfahren für die Berliner Denkmalsliste eingeleitet worden sei.
„Am Bahnhof Tempelhof wurden in den 1920er-Jahren die Netze der Berliner S-Bahn und der U-Bahn erstmals über ein gemeinsames Zugangsbauwerk großzügig miteinander verknüpft. Der Bahnhof galt daher als Sensation und ist bis heute ein überzeugendes Dokument seiner Zeit und das brückenartige Stellwerk ist im Bereich der Ringbahn stadtbildprägend“, so der SPD-Verkehrsexperte Christoph Götz. Der oberirdische Bahnhof nach einem Entwurf des Architekten Alfred Grenander entstand 1871 mit dem Bau der Ringbahn. Ursprünglich befand er sich etwas weiter westlich, wurde aber 1895 an seinen heutigen Platz am Tempelhofer Damm verlegt, um einen damals dort bestehenden Stützpunkt des preußischen Garde-Train-Bataillons besser an das Schienennetz anzubinden. 1928 wurden die Personenverkehrsgleise der Ringbahn elektrifiziert und 1930 in das System der Berliner S-Bahn eingegliedert. Etwa zur gleichen Zeit erhielt Tempelhof mit der Verlängerung der U-Bahnlinie 6 nach Süden einen U-Bahn-Anschluss unter dem Tempelhofer Damm und es entstand mithin die kurze Umsteigemöglichkeit zwischen S- und U-Bahn. HDK
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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