Anwältin Stefanie Lejeune überprüft Verwaltungen hinsichtlich Korruption
Die unabhängige, promovierte Rechtsanwältin und Staatssekretärin a. D. ist seit 2010 im Auftrag der Bezirksämter Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Spandau und Reinickendorf als externe Ombudsperson tätig. Stefanie Lejeune hat ihr Büro im Europa-Center an der Tauentzienstraße und ist Ansprechpartnerin für alle, die in Zusammenhang mit der Bezirksverwaltung einen Verdacht von Korruption, Betrug und/oder vergleichbaren (wirtschaftskriminellen) Delikten hegen oder sogar Beweise vorlegen können.
Nicht nur Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, sondern jeder Bürger sowie Vertragspartner des Bezirksamts können die Ombudsfrau kontaktieren, entsprechende Hinweise geben oder Verdachtsfälle äußern. Da sie einer strikten Schweigepflicht unterliegt, müssen Hinweisgeber weder berufliche noch persönliche Nachteile fürchten. Zudem geht es auch anonym: "Wir (die Ombudsfrau hat noch einen Ombudsmann als Stellvertreter, d. Red.) sammeln und bewerten lediglich Hinweise, die bei begründetem Verdacht an das Bezirksamt weitergeleitet werden. Oft ist es aber einfach auch so, dass die Leute die Abläufe in der Verwaltung nicht wirklich verstehen", so Lejeune zur Berliner Woche.
Viel mehr ist der zur Verschwiegenheit verpflichteten Frau nicht zu entlocken. Sie nennt keine Fallzahlen geschweige denn konkrete Beispiele. Klar scheint lediglich, dass das Problem der sogenannten Kartellbildung nicht nur Großkonzerne betrifft: "Hinweise auf Kartellabsprachen gibt es immer wieder auch bei ganz normalen und alle Bereiche betreffenden Ausschreibungen des Bezirksamts", so Lejeune.
Ein anderes Problem ist, dass es keine allgemein verbindliche Definition für Korruption gibt. Der Begriff leitet sich von dem lateinischen Wort "corrumpere" (= verderben, untergraben, bestechen) ab. Die Grauzone zwischen "kleiner Gefälligkeit" und Korruption ist nicht einfach zu bestimmen, die Übergänge sin1d fließend. Oftmals ist es auch schwer erkennbar, ob es sich um den Versuch oder die Anbahnung von Korruption oder lediglich um eine Höflichkeitsgeste handelt.
"Kennzeichnend für korruptive Praktiken sind vor allem der Missbrauch einer Funktion oder besonderen beruflichen Stellung und die Erlangung beziehungsweise das Anstreben von (persönlichen) Vorteilen mit unlauteren Mitteln unter gleichzeitiger Verschleierung dieser Handlungsweisen", heißt es in der bezirksamtlichen Definition. Kurzum: Korruption bedeutet stets, dass sich einzelne auf Kosten anderer bereichern.
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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