Bezirk will Prüfgeräte für Personaldokumente anschaffen
Tempelhof-Schöneberg. Im Mai 2015 hatte die Bezirksverordnetenversammlung auf Antrag der CDU beschlossen, die Bürgerämter mit Dokumentenprüfgeräten zwecks Erkennung gefälschter Personaldokumente auszustatten.
Einzige Bedingung: Der Senat muss die Kosten für Anschaffung der Geräte und die laufenden Softwarekosten tragen. Das könnte klappen. Allerdings hat der Senat eine Hürde aufgebaut. Die zentrale Finanzierung erfolgt nur unter der Auflage, dass die Geräte in allen Bezirken zum Einsatz kommen. Bislang gibt es solche Geräte nur in Neukölln. Die übrigen Berliner Bezirke haben inzwischen einen Bedarf von insgesamt 15 Prüfgeräten gemeldet, die durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ausgeschrieben werden sollen. Ein Zeitplan existiert aber noch nicht.
Dafür gibt es im Bezirk noch einiges zu bedenken. Zum Beispiel was im Falle der Feststellung einer Fälschung überhaupt zu tun ist. „Dann ist es für die Beschäftigten sehr schwierig, die betreffende Person, welche mit dem gefälschten Dokument vorgesprochen hat, am Verlassen der Räumlichkeiten zu hindern. Es bleibt daher nicht nur abzuwarten, inwiefern sich die Wartezeiten verlängern werden, wenn die örtliche Polizeidienststelle verstärkt in Anspruch genommen wird. Sondern es müssen neben dem zu erstellenden Handlungsleitfaden für die Mitarbeiter der Bürgerämter weitere Maßnahmen zur Unterstützung vor Ort getroffen werden“, so der für die Bürgerdienste zuständige Stadtrat Oliver Schworck (SPD). Immerhin handelt es sich bei der Fälschung von Personalpapieren um eine Straftat, die entsprechend verfolgt werden muss.
Der Stadtrat weist jedoch darauf hin, dass der Einsatz der Prüfgeräte nicht grundsätzlich verhindert, dass es schon bei Anmeldungen zum unrechtmäßigen Bezug von staatlichen Leistungen kommen kann. Bei einer Anmeldung ist nämlich laut Paragraf 15 Meldegesetz zwar ein Anmeldeformular auszufüllen, die Vorlage eines Personaldokuments ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. "Es besteht keine rechtliche Grundlage, eine Anmeldung zu verweigern, sofern kein Personaldokument vorgelegt wird", so Oliver Schworck. Unter Umständen eine teure Lücke im Meldegesetz. HDK
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