CDU will konsequente Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Unterhaltspflichtigen

Tempelhof-Schöneberg. In Berlin werden jährlich rund 55 Millionen Euro nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gewährt. Anspruchsberechtigt sind Kinder, deren nicht im Haushalt lebender unterhaltspflichtiger Elternteil nicht oder nur unregelmäßig zahlt.

Das UVG dient in erster Linie dazu, Alleinerziehende zu unterstützen und ihnen unkompliziert Leistungen zu gewähren. Der Staat hat im Gegenzug gegenüber den Unterhaltspflichtigen einen Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Vorschusses. Zuständig für diese Geltendmachung und Durchsetzung der Rückzahlungen sind die Jugendämter, und da krepelt Tempelhof-Schöneberg an vorletzter Stelle.

Allgemein sind die Rückholquoten der Berliner Bezirke ziemlich unterschiedlich und im Bundesvergleich zudem auf sehr niedrigem Niveau. Jedenfalls wurden in Berlin 2016 lediglich 18,4 Prozent der Unterhaltsvorschüsse erfolgreich eingetrieben. In Tempelhof-Schöneberg waren es sogar nur 12,9 Prozent. Damit hat sich der Bezirk im Vergleich zu den Vorjahren weiter verschlechtert. Nur Spandau steht mit 10,48 Prozent noch schlechter da. Dagegen konnten acht der zwölf Bezirken ihre Rückholquoten erhöhen. Pankow führt mit knapp 33 Prozent.

Die CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) fürchtet nun, dass unterhaltspflichtige Elternteile aus der Pflicht zur Rückzahlung „entlassen“ werden und fordert das Gegenteil. „Der Staat muss als Gläubiger diese Ansprüche konsequent und nachhaltig durchsetzen“, sagt der CDU-Bezirksverordnete Daniel Dittmar und fügt hinzu, dass die Rückholquote in Tempelhof-Schöneberg wohl kaum „die tatsächlich mögliche Realisierung der Ansprüche abbilden“ würde. Um das zu ändern, hat die CDU einen Antrag mit der Überschrift „Verauslagten Unterhalt konsequent eintreiben“ in die BVV eingebracht. Damit wird das Bezirksamt aufgefordert, zunächst die Rückholquote zu steigern und der BVV jährlich über die Entwicklung der Zahlungen sowie der Rückforderungen zu berichten. „Insbesondere sind die Gründe für das Scheitern von Rückforderungsbemühungen detailliert darzulegen“, so Daniel Dittmar. Sein Antrag wurde in den fürs Geld zuständigen Hauptausschuss (federführend) und den Jugendhilfeausschuss (mitberatend) überwiesen. HDK

Autor:

Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof

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