Gesundheitskarte für Asylbewerber von Anfang an gefordert
Lediglich Bremen und Hamburg geben Asylbewerbern von Anfang an Krankenversicherungs-Chipkarten. Damit erhalten sie, von einigen Ausnahmen abgesehen, ähnliche Leistungen wie gesetzlich Versicherte. Psychotherapie, Kuren oder Zahnersatz werden weiterhin nur auf Antrag bezahlt. Dieses sogenannte Bremer Modell würde die Mehrheit der Tempelhof-Schöneberger Bezirksverordneten gern auch im Bezirk einführen.
Bereits im November hatte die BVV auf Antrag von SPD und Grünen beschlossen, dass sich das Bezirksamt dafür einsetzen solle, dass eine "zügige Regelung betreffs der Ausgabe von Krankenversicherungs-Chipkarten" an Asylbewerber "entsprechend dem Bremer Modell" eingeführt wird. Im Dezember hat das Bezirksamt der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales einen entsprechenden Brief geschrieben und im Januar die Antwort von Staatssekretär Dirk Gerstle bekommen, dass sich die Senatsverwaltung zwar bereits verschiedentlich mit den Argumenten beschäftigt habe und die Einschätzung teile, dass ein Chipkartenverfahren den Verwaltungsaufwand beschränken und auch für Leistungsberechtigte und Arztpraxen eine Verbesserung darstellen würde.
Aber der Behauptung, dass eine Umstellung Einsparungen für den Landeshaushalt bringen würde, widerspricht die Senatsverwaltung und vertritt stattdessen die Auffassung, "dass es im Verhältnis der derzeit in Berlin geltenden Vereinbarung kostenaufwändiger" wäre. Insgesamt, so Gerstle, sei es zweckmäßiger, weiter das Ziel zu verfolgen, alle Asylbewerber in Zukunft in das Chipkartenverfahren einzubeziehen, dass für Sozialhilfeempfänger gilt.
Bisher bekommen Asylbewerber in Berlin eine solche "abgespeckte" Chipkarte jedoch erst nach 48-monatiger Aufenthaltsdauer. Bis dahin gibt es die besagten Behandlungsscheine. Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Fall zur erneuten Beratung in den Ausschuss für Soziales und Senioren überwiesen.
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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