Tempelhof-Schöneberg. Um die Seniorenvertretung mehr ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken, sollte ihre Wahl zeitgleich mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) stattfinden. So der Plan der Tempelhof-Schöneberger Kommunalpolitiker.
Ob dieser von der CDU bereits Ende 2012 initiierte Plan aufgehen wird, ist noch ungewiss. Nach mehrjährigen Diskussionen hatte die BVV Anfang des Jahres unter der Überschrift "Wahlbeteiligung zur Seniorenvertretung steigern - Seniorenarbeit sichtbarer machen" den Beschluss gefasst und damit das Bezirksamt aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen für die Anbindung der Seniorenvertretungswahl, inklusive der Möglichkeit zu einer Briefwahl, einzusetzen.
Das ist inzwischen geschehen und es gibt eine Rückmeldung der zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Die hat dem Bezirksamt kürzlich mitgeteilt, dass sich der Wissenschaftliche Parlamentsdienst mit dem Fall beschäftigt und ein noch nicht veröffentlichtes Gutachten zu den Rechtsproblemen einer Zusammenlegung der Wahlen erstellt hat.
Aus der Antwort geht aber schon hervor, dass unabhängig von der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit wohl insgesamt negative Gesetzesfolgen befürchtet werden. Das Gutachten wird noch unter Verschluss gehalten, weil der "politische Abstimmungsprozess zum Umgang mit dem Gutachten noch nicht abgeschlossen" ist, teilt die Senatsverwaltung mit und will den Bezirk informieren, sobald ein Ergebnis vorliegt.
Mehr als diesen Zwischenbericht können Bürgermeisterin Angelika Schöttler (SPD) und Sozialstadträtin Sibyll Klotz (Bündnis 90/Grüne) den Bezirksverordneten im Moment nicht bieten. Sie versprechen aber, unaufgefordert erneut zu berichten, sofern es eine abschließende Antwort gibt.
Horst-Dieter Keitel / HDK
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