Ruhezeiten enden: Gräber von vor 1997 werden eingeebnet
Tempelhof-Schöneberg. Am 31. Dezember laufen wieder viele Ruhezeiten auf den Friedhöfen im Bezirks ab. Im Februar 2018 sollen die betroffenen Gräber eingeebnet werden.
Die „ewige Ruhe“ endet laut Paragraf 11 Friedhofsgesetz nach 20 Jahren. Auf dieser Grundlage teilt die Friedhofsverwaltung des Bezirksamts – zuständig für die sechs landeseigenen Friedhöfe am Priesterweg, an Eythstraße, Stubenrauchstraße, Eisackstraße, Reißeckstraße und Gottlieb-Dunkel-Straße – mit, dass Erd-, Urnen-, Reihen- und Wahlgrabstätten sowie Urnenwandgrabstätten, die bis 31. Dezember 1997 auf diesen Friedhöfen angelegt wurden, betroffen sind. Dazu kommen die Grabstätten, deren Ruhezeiten schon früher abgelaufen sind.
Mit Ablauf der Ruhezeit erlischt auch das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten, sofern keine Verlängerung beantragt wird. Wird eine Verlängerung durch die Friedhofsverwaltung bei Familien-, Sondergrabstätten und Urnenwahlgrabstätten zugelassen, dann müssen bei neu zu errichtenden oder neu zu gestaltenden Grabmalen und Grabausstattungen die heute geltenden Vorschriften beachtet werden. Andernfalls gilt die Aufforderung, Rechte an Grabmalen oder sonstigen Grabausstattungen noch vor Ablauf der Ruhezeit schriftlich geltend zu machen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts von Reihengrabstätten ist ausgeschlossen.
Die Aushändigung von Grabmalen und Grabausstattungen ist mit Personalausweis und Nachweis des Eigentumsrechts vor Beginn der Abräumarbeiten schriftlich bei der Friedhofsverwaltung, Reißeckstraße 14, 12107 Berlin, zu beantragen. Ansonsten sind Grabmale und Ausstattungen bis spätestens 31. Januar 2018 zu entfernen. Soweit dies nicht geschieht, räumt die Friedhofsverwaltung ab Februar die Sachen ab und verfügt über die Grabstellen anderweitig. HDK
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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