Schutzmaßnahmen wurden angeordnet
Nachdem auf der Insel Rügen die Geflügelpest nachgewiesen wurde, gelten auch im Bezirk nun verschiedene Schutzmaßnahmen. Das Virus H5N8 ist aktuell bei vielen Wildvögeln vorhanden. So stellt das Amt fest, "das Risiko einer Übertragung des Erregers durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände ist hoch".
Als Risikogebiete werden Streifen von 500 Metern um Gewässer betrachtet. In diesen Gebieten dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse nur in geschlossenen Ställen gehalten werden.
Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg wurden nach aktuellem Stand Schutzmaßnahmen ergriffen. Dazu gehört die Meldepflicht für Geflügel. "Wer Geflügel hält, hat dieses dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt mitzuteilen. Über den Bestand ist ein Register zu führen", heißt es. Wenn innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von mindestens drei Tieren auftreten, muss der Tierarzt eine Untersuchung vornehmen. In allen Fällen ist der Halter verpflichtet, das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt über die Verluste und die erfolgten Maßnahmen zu informieren.
Unabhängig vom aktuellen Geschehen dürfen die Geflügelhalter ihre Tiere nur an Stellen füttern, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser versorgt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Autor:Klaus Teßmann aus Prenzlauer Berg |
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