Senat pocht auf MUF im Bezirk: Standort für Unterbringung von Flüchtlingen gesucht
Tempelhof-Schöneberg. Die Senatsverwaltung für Finanzen plant mindestens einen Modularen Standort für die Unterbringung von Flüchtlingen (MUF) im Bezirk. Die Mindestgröße für ein MUF beträgt 10 000 Quadratmeter.
Das Problem: Geeignete Flächen in dieser Größe, die dem Land Berlin gehören, gibt es in Tempelhof-Schöneberg kaum. Da die Senatsverwaltung trotzdem an der Absicht festhält, auch hier ein MUF zu bauen, hat das Bezirksamt die Suche auf Grundstücke in Privatbesitz erweitert. Bürgermeisterin Angelika Schöttler (SPD) und Stadtplanungsstadtrat Jörn Oltmann (Grüne) berichten den Bezirksverordneten in einer gemeinsamen „Mitteilung zur Kenntnisnahme“, dass Mitte August ein Abstimmungsgespräch zwischen Bezirksamt und Senatsverwaltung stattgefunden habe, wobei über zehn mehr oder weniger infrage kommende Grundstücke beraten wurde. „Seitens des Bezirks kommen vier davon in die engere Wahl und werden zur weiteren Prüfung mit unterschiedlichen Prioritäten vorgeschlagen“, so Schöttler und Oltmann.
Ganz oben auf der Liste (Priorität 1) steht ein Stück der Freifläche vom im Landesbesitz befindlichen Mariendorfer Bad am Ankogelweg. Der Fachbereich Stadtplanung hat eine knapp 11 000 Quadratmeter große Fläche an der östlichen Grundstücksgrenze als möglichen MUF-Standort vorgeschlagen. Im Baunutzungsplan befindet sich die Fläche zwar „vollumfänglich im Nichtbaugebiet“, aber laut Baugesetzbuch, Paragraf 34, wäre es dennoch möglich, maximal sechs viergeschossige Module mit Platz für bis zu 360 Personen hinzustellen. „Die Erschließung würde über die bereits vorhandene Stellplatzanlage im Südwesten und im weiteren, baulich noch zu verwirklichenden Verlauf an der südlichen Grundstücksgrenze erfolgen“, so die Fachleute.
Ebenfalls Priorität 1 hat das in Privatbesitz befindlich Grundstück Röblingstraße 96-116. In Kürze soll es ein Gespräch mit dem Eigentümer geben. Als Priorität 2 und 3 werden die Grundstücke Eisnerstraße 10-50 und General-Pape-Straße 52 verfolgt. „Sollte der Bezirk kein geeignetes Grundstück benennen, ist zu erwarten, dass die Senatsverwaltung auf Standorte zugreift, die der Bezirk ablehnt“, so Schöttler und Oltmann, wie zum Beispiel das Gelände der ehemaligen Bezirksgärtnerei am Diedersdorfer Weg in Marienfelde. HDK
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.