Abstimmung zur Seniorenvertretung soll neu geregelt werden

Tempelhof-Schöneberg. Kurz nach der Abgeordnetenhaus- und BVV-Wahl wurden die Wahlurnen vergangenen November noch einmal gebraucht. Die Beteiligung an der Seniorenwahl allerdings war katastrophal.

Das soll sich beim nächsten Mal ändern. Um die Beteiligung signifikant und nicht nur in Tempelhof-Schöneberg zu steigern, sollen die Stimmzettel der Seniorenvertretungen zusammen mit den Stimmzetteln zur Wahl des Abgeordnetenhauses und der BVV abgegeben werden. So jedenfalls stellt sich das die CDU-Fraktion in der BVV vor und hat einen entsprechenden Antrag eingebracht, der jetzt den Ausschuss für Soziales und Senioren beschäftigt. "Beispielsweise sind Heimbewohner, die den Weg in ein Wahllokal nicht mehr bewältigen können, von vornherein ausgeschlossen. Es besteht Handlungsbedarf", begründet Fraktionschef Ralf Olschewski den Antrag unter anderem. Findet er eine Mehrheit, wird sich das Bezirksamt demnächst dafür einzusetzen haben, dass der bestehende Wahlmodus sowie der Termin überprüft und eben das Gesetzt geändert werden müsse. Außerdem solle von Amts wegen vor allem mehr Reklame für die Seniorenvertretung gemacht werden. Das Problem: Zwar sind gemäß Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG) alle im Bezirk lebenden Senioren, die zu einem Stichtag mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben, dazu aufgerufen, in geheimer Abstimmung eine neue bezirkliche Seniorenvertretung zu wählen. Aber: Von den beim letzten Mal über 88 300 Wahlberechtigten gingen nur 182 zur Wahl, 0,2 Prozent. Damit lieferte der Bezirk berlinweit das schlechteste Ergebnis. Ehrenhalber muss aber auch gesagt werden, dass die meisten anderen Bezirke nur mehr oder weniger knapp darüber lagen. Die Seniorenvertretung ist sozusagen eine Art Rentnergewerkschaft, um die Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der Generation 60 plus zu artikulieren und möglichst auch bei den zuständigen Stellen durchzusetzen. Die Seniorenvertreter sollen ihre Aufgaben unabhängig und parteipolitisch neutral wahrnehmen. Sie werden jeweils für die Dauer einer BVV-Wahlperiode berufen. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle, weder bei den Wählern noch den Kandidaten.

Horst-Dieter Keitel / hdk
Autor:

Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof

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