Auf eigene Gefahr
Tempelhof-Schöneberg. Der Winter steht schon fast vor der Tür und in der kalten Jahreszeit steigt die Gefahr von Glätte durch Schnee und überfrierende Nässe. In diesem Zusammenhang weist das Straßen- und Grünflächenamt vorsorglich auf die geltende Rechtslage hin, wonach innerhalb von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gemäß Paragraf 5 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung besteht. Die Benutzung der Wege innerhalb der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Land Berlin übernimmt keine Haftung bei Unfällen und Schäden, die infolge vereister oder schneebedeckter Flächen entstehen können.
Horst-Dieter Keitel / hdk
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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