Bei Verwendung drohen hohe Bußgelder
Die Verwendung von Auftaumitteln ist, auch wenn diese in einigen Berliner Geschäften legal zum Verkauf angeboten werden, grundsätzlich verboten und nach dem Straßenreinigungsgesetz (Paragraf 3 Absatz 8) eine Ordnungswidrigkeit. Die Verwendung kann mit einem Bußgeld bis zu 10 000 Euro geahndet werden. Nach dem Berliner Naturschutzgesetz (Paragraf 29 Absatz 1 Nummer 7) ist sogar ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro möglich, wenn Streusalz auf Grundstücken ausgebracht wird.
Streusalz (Natriumchlorid) ist das bekannteste Auftaumittel zur Schnee- und Eisglättebekämpfung, aber es schädigt Pflanzen, insbesondere Straßenbäume. Natriumchlorid wird nicht abgebaut, sondern reichert sich je nach Witterungsverlauf im Boden an, sodass die Gefahr einer Schädigung der Pflanzen von Jahr zu Jahr steigt. Da Streusalz eine echte Gefahr für die Straßenbäume darstellt, ist es nur der BSR in einem gesetzlich beschriebenen Rahmen (Streuplan) gestattet, auf bestimmten Fahrbahnen Salz einzusetzen. Aufgrund der großen Bedeutung der Straßenbäume appelliert Umweltsenator Michael Müller (SPD) an alle Berliner: "Wer widerrechtlich Streusalz auf Gehwegen oder Grundstücken anwendet, nimmt vorsätzlich in Kauf, dass unsere Bäume geschädigt werden."
Der Tempelhof-Schöneberger Stadtrat für Jugend, Ordnung und Bürgerdienste, Oliver Schworck (SPD), kündigt an, den illegalen Einsatz von Auftaumitteln nach Kräften zu verfolgen und sagt: "Wir können geschädigte Bäume schließlich schon seit Jahren nicht mehr in dem erforderlichen Umfang ersetzen." Ein Verkaufsverbot für Streusalz hält er übrigens für unmöglich, weil es ja auch Ausnahmegenehmigungen gibt. Zum Beispiel für Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Alten- und Pflegeheime. "Die müssen das Salz ja irgendwo herbekommen", so Oliver Schworck."
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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