Bezirksamt will Aufwertung von Wohnraum zustimmungspflichtig machen
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat in ihrer November-Sitzung das Bezirksamt damit beauftragt, zu prüfen, für welche Gebiete im Bezirk der Erlass einer sogenannten Milieuschutzverordnung gemäß Paragraf 172 des Baugesetzbuchs infrage kommt. Dort, wo besonders hoher Verdrängungs- oder Aufwertungsdruck nachgewiesen wird, kann die Kommune die Verordnung erlassen und damit erreichen, dass der Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung von Wohnraum der Zustimmung bedarf. Und vor allem: untersagt werden kann. Das Einrichten großer Badezimmer, das Anbringen von Balkonen oder die Zusammenlegung von Wohnungen könnten verboten werden - und damit das weitere Explodieren der Mieten. Der Prüfauftrag ist von allen Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung verabschiedet worden. Auch die für Stadtentwicklung zuständige Stadträtin, Sibyll Klotz (Bündnis 90/Die Grünen), hatte bereits vor wenigen Wochen angekündigt, dieses Instrument prüfen zu wollen. Den Verordneten der Linken geht das Bemühen allerdings nicht weit genug. Sie hatten einen Antrag eingebracht, wonach der Abriss von Gebäuden generell unter Zustimmungsvorbehalt gestellt wird. Außerdem riefen sie dazu auf, dass sich der Bezirk weiter für eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung einsetzen soll, um etwa das Umwandeln von Wohnungen in Ferienappartements zu verhindern. Beide Anträge wurden abgelehnt. Denn der Zustimmungsvorbehalt, so der SPD-Verordnete Axel Seltz, könne einen Abriss nur dann verhindern, wenn formale oder technische Mängel nachgewiesen werden. "Man erreicht damit also nichts als Kosten." Und ein Mittel gegen die Zweckentfremdung werde derzeit bereits auf Landesebene gesucht.
Autor:Ralf Liptau aus Tiergarten |
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