Bezirksverordnete beschließen Pflegewerk für Parkring
Zu diesem Zweck hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) im April, nachdem sich zuvor wie berichtet der Ausschuss für Verkehr und Grünflächen mit dem entsprechenden SPD-Antrag beschäftigt hatte, beschlossen, dass der Bezirk beim Landesdenkmalamt die Gründung eines Pflegewerks beantragt. Das Pflegewerk soll als gestalterische Leitlinie für die Unterhaltungsaufwendungen und Investitionen in der Tempelhofer Grünanlage dienen und darüber hinaus zu einem wirtschaftlicheren Mitteleinsatz als bisher beitragen. Bislang wird in der teilweise verwilderten Anlage, wenn überhaupt, angepflanzt oder abgeholzt, wie es sich gerade ergibt oder was woanders ausgebuddelt wurde. Ansonsten wird der Natur freien Lauf gelassen und Sitzbänke erscheinen manchmal zufällig aufgestellt.
Zu den beispielhaften Ausnahmen zählt vor allem der Rosengarten. Der große Rest allerdings: "Ohne Sinn und System", sagt der Bezirksverordnete Christoph Götz (SPD): "Deshalb bedarf unser Parkring dringend einer Systematisierung der Maßnahmen." Zu diesem Zweck hatte Götz auch den nun beschlossenen Antrag formuliert und erfolgreich in die BVV eingebracht. Das Bezirksamt hat nun die Aufgabe, sich beim Landesdenkmalamt für die Realisierung des Pflegewerks einzusetzen. Die Chance dürfte nicht schlecht stehen: Das Landesdenkmalamt hatte bereits 2006 ein Gutachten erstellen lassen, das im Ergebnis die Erarbeitung eines Pflegewerks für die Tempelhofer Grünanlage empfohlen hat. "Das Pflegewerk soll als gestalterische Leitstelle die Bemühungen kanalisieren sowie Unterhaltskosten und Investitionen koordinieren und zu einem wirtschaftlicheren Mitteleinsatz beitragen. Im Fokus des Interesses soll dabei auch die Stabilisierung und Aufwertung der teilweise verwahrlosten Anlage entsprechend heutiger Nutzungserfordernissen stehen", so Götz. Das Pflegewerk soll vor einer abschließenden Festlegung mit den vor Ort für den Erhalt des Denkmals engagierten Anwohnern und Nachbarn abgestimmt und dam zuständigen Ausschuss zur abschließenden Begutachtung vorgelegt werden.
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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