Cafébetreiber klagt erfolgreich gegen Veröffentlichung von Daten im Netz
Tempelhof-Schöneberg. Nachdem ein Café-Betreiber aus Tempelhof erfolgreich gegen die Veröffentlichung von Ergebnissen der bezirklichen Hygienekontrolleure geklagt hat, mussten die Daten im Internet gelöscht werden.
Wie es mit der Smiley-Liste auf der Bezirksseite weitergeht, steht noch nicht fest. Ende November fiel das Urteil des Verwaltungsgerichts und gab dem Kläger Recht. Er hatte dagegen geklagt, dass das Ergebnis der Hygieneprüfung in seinem Haus auf der Homepage der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz veröffentlicht wird. Der im Bezirk für Ordnungsdienste zuständige Stadtrat Oliver Schworck (SPD) hat die Senatsverwaltung daraufhin aufgefordert, die gesamte Liste für den Bezirk zu entfernen. "Die wesentlichen Grüne des Urteils sind unter anderem", so der Stadtrat, "dass der Verbraucher die Punktzahl, die auf der Internetseite abgebildet ist, nicht nachvollziehen könne." Nach geltender Gesetzeslage müsse dargestellt sein, wie sich das Ergebnis im Einzelnen zusammensetzt.Unklar ist noch, ob das Urteil auch Auswirkungen auf die "Smiley-Liste" der Bezirkshomepage haben wird. Das Prüfergebnis wird hier differenzierter dargestellt: Immerhin elf Punkte wie beispielsweise Personalhygiene, Schädlingsbekämpfung oder die Temperatureinhaltung entscheiden darüber, ob der Smiley traurig, neutral oder fröhlich schaut. "Wir warten auf die schriftliche Formulierung des Urteils", so Stadtrat Schworck. "Und werden damit prüfen, ob auch unserer Liste die rechtliche Grundlage entzogen ist."
Momentan werden jedenfalls keine neuen Betriebe in das System aufgenommen. Seit Einführung der Liste auf der Bezirkshomepage im vergangenen Sommer ist sie nicht mehr aktualisiert worden. Das lag bisher daran, dass der zuständige Mitarbeiter langfristig erkrankt ist. Inzwischen ist es aber vor allem so, dass Schworck im aktuellen "rechtsunsicheren Zustand" keine weiteren Daten veröffentlichen will.
Wie auch immer die Zukunft der bezirklichen Liste aussehen mag: Der Stadtrat wertet das Urteil schon jetzt als einen Rückschlag.
Im Sinne der Verbraucherinformation wäre es "eine Katastrophe", müssten die Daten am Ende komplett gelöscht werden.
Ralf Liptau / flip
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