Keine Haftung bei Glätte
Tempelhof-Schöneberg.Vorsicht bei Schnee und Glätte in den öffentlichen Grünanlagen: Das bezirkliche Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt weist schon jetzt auf die geltende Rechtslage hin, wonach in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gemäß Grünanlagengesetz keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung besteht. Der zuständige Stadtrat Daniel Krüger (CDU) betont, dass die Benutzung der Gehwege innerhalb der Anlagen auf eigene Gefahr erfolgt. Das Land Berlin übernehme keine Haftung bei Unfällen und etwaigen Schäden, die infolge von vereisten oder schneebedeckten Flächen entstehen können.
Ralf Liptau / flip
Autor:Ralf Liptau aus Tiergarten |
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