Planungsstopp für Wasserbecken auf Tempelhofer Feld

Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der Umweltorganisation BUND und stoppte die Senatspläne für einen künstlichen See. | Foto: SenStadt
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Tempelhof. Nach dem erfolgreichen Volksbegehren für einen Volksentscheid haben Gegner der Senatspläne für die Bebauung des ehemaligen Flugfeldes einen zweiten Etappensieg eingefahren: Das Verwaltungsgericht hat die Pläne für den künstlichen See gestoppt. Vorerst zumindest.

Wie berichtet, hatte die Tempelhofer Feld GmbH im Bereich Columbiadamm ein rund drei Hektar großes Regenwasserauffangbecken samt Landaufschüttung und Bau eines Rundwegs als nachhaltiges Regenwassermanagement nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten geplant und 2013 auch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt genehmigt bekommen. Dafür müssten zirka 110 000 Kubikmeter Boden bewegt und rund elf Millionen Euro ausgegeben werden. 4,5 Millionen Euro will die EU beisteuern.

Ob es dazu kommt, ist im Moment völlig offen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) befürchtet dadurch die Zerstörung der Natur, prangert in diesem Zusammenhang mehrere Verstöße gegen das Planungsrecht an und bemängelt, dass es keine ausreichenden Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben hätte. Mit dieser Argumentation war der BUND-Landesverband vor das Berliner Verwaltungsgericht gezogen. Dort wurde dem Eilantrag nun zwar stattgegeben, aber das Urteil hat vorerst nur eine aufschiebende Wirkung. Wie es weiter geht, weiß zur Stunde wohl niemand. Und das gilt nicht allein für das auch ausdrücklich für Wassersport annoncierte Becken, sondern für das ehemalige Flugfeld insgesamt. Noch ist der Volksentscheid schließlich nicht gelaufen.

Dafür hat die rot-schwarze Senatskoalition jetzt einen eigenen Gesetzentwurf für das Tempelhofer Feld vorgestellt. Danach soll eine 230 Hektar große Freifläche dauerhaft für Erholung, Freizeit und Sport als Grünfläche gesetzlich geschützt werden und in Landeseigentum bleiben. Lediglich die äußeren Ränder sollen "behutsam" entwickelt und bebaut werden. "Wir wollen das Votum der Berliner haben, um die Ränder des Feldes entwickeln zu können", so der CDU-Fraktionsvorsitzende im Abgeordnetenhaus, Florian Graf aus Tempelhof. Konkretes dazu wird jedoch nicht vermerkt.

Bemerkenswert allerdings: Der Neubau der bis dato höchst umstrittenen Zentralen Landesbibliothek kommt in der Senatsvorlage (bislang) an keiner Stelle vor. Das Gesetz soll beim Volksentscheid am 25. Mai als Gegenentwurf zum Entwurf der Initiative "100% Tempelhofer Feld" zur Abstimmung gestellt werden. Endet der Volksentscheid im Sinne der Initiatoren, darf gar nichts gebaut werden und das Tempelhofer Feld bleibt wie es jetzt ist. Mindestens ein Viertel der knapp zweieinhalb Millionen wahlberechtigten Berliner, also über 500 000, müssten für die Nichtbebauung votieren.

Überflüssiges Wasserbecken

Ein Kommentar von Horst-Dieter Keitel

Tja, erst hat man kein Glück und dann kommt auch noch Pech dazu. Master Michael Müller (Stadtentwicklungssenator, SPD) kann mit seinem Masterplan für das ehemalige Flughafengelände inzwischen sicherlich ein garstig Lied davon singen. Zuerst gibt es den leidigen Volksentscheid und nun auch noch den vom Verwaltungsgericht bestätigten Ärger um ein Regenauffangbecken.

Eigentlich überflüssig, oder haben der Senator und seine Planer etwa vergessen, dass es in der Laubenkolonie auf der anderen Seite vom Columbiadamm schon seit zig Jahrzehnten so ein (nicht öffentlich zugängliches) Becken gibt? Schließlich musste früher das gegenüberliegende Flugfeld sicherlich sehr viel intensiver als das heutige Nur-noch-Feld entwässert werden.

Angesichts dieser offenkundigen Ungereimtheit sowie des plötzlichen Verschwindens beziehungsweise Verschweigens der ZLB-Pläne werde ich, obwohl ich nicht unbedingt etwas gegen eine partielle Randbebauung einzuwenden hätte, wohl am 25. Mai der Forderung der BI zustimmen.

Horst-Dieter Keitel / hdk
Autor:

Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof

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