Regeln für den Vogeltransport
Tempelhof-Schöneberg. Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt teilt mit, dass wegen der in Deutschland auftretenden Geflügelpest bis zum 31. März Enten und Gänse nur nach einer virologischen Untersuchung transportiert werden dürfen, etwa zu Geflügelausstellungen und -märkten, zum Schlachten oder in eine andere Haltung. Wer zuwiderhandelt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 30 000 Euro belegt werden. Die Untersuchung der Tiere durch einen Tierarzt mithilfe eines kombinierten Rachen- und Kloakentupfers darf nicht länger als sieben Tage vor dem Transport erfolgt sein. Sollen weniger als 60 Tiere versendet werden, müssen alle zur Untersuchung. Bei größeren Sendungen sind 60 Tiere stichprobenartig zu untersuchen. Infos beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt: 902 77 73 71.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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