Tempelhof-Schöneberg "verliert" sechs Prozent seiner Einwohner
Tempelhof-Schöneberg. Den kürzlich veröffentlichten Ergebnissen des Zensus 2011 zufolge wurden dem Bezirk von den bislang 316 930 gezählten Einwohnern rund 20 000 abgezogen. Das entspricht etwa sechs Prozent der Gesamtbevölkerung.
Die deutliche Abweichung im Vergleich zu den Daten des Bevölkerungsbestands und den Daten der Einwohnermelderegisterstatistik betrifft hauptsächlich die Anzahl der Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit. "Nach den neuen Zahlen ist davon auszugehen, dass nicht zwischen 51 000 und 53 000 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Tempelhof-Schöneberg leben, sondern nur rund 40 000", teilt die zuständige Stadträtin für Gesundheit, Soziales und Stadtentwicklung, Sibyll Klotz (Grüne), mit. Dazu zählen anscheinend auch rund 500 Unter-18-Jährige sowie rund 1600 Über-65-Jährige weniger als bislang angenommen.Mögliche Konsequenzen? "Finanzielle Auswirkungen der durch den Zensus bedingten neuen Bevölkerungszahlen können derzeit nicht eingeschätzt werden", erklärt Bürgermeisterin Angelika Schöttler (SPD) und fügt hinzu, dass es bei der Zuweisungssystematik für die Globalsummen der Bezirke keine Zuweisungen gäbe, die nach der reinen Bevölkerungszahl erfolgen. Die Zuweisungen werden in der Regel aufgrund der tatsächlichen Fallzahlen berechnet. "Es ist daher nicht davon auszugehen, dass einzelne Leistungen von den Bürgern mehr oder weniger nachgefragt werden", so Schöttler.
Allerdings bedeuten die neuen Zensuszahlen - wenn sie denn stimmen, was die Berliner Landesregierung vehement bezweifelt - dass die Stadt künftig rund eine halbe Milliarde Euro weniger aus dem Länderfinanzausgleich bekommt. Und die Auswirkungen, vor allem in der Stadtplanung, Infrastruktur sowie im Bildungs- und Sozialbereich, werden mit Sicherheit auch in Tempelhof-Schöneberg schmerzhaft spürbar werden.
Kein Wunder also, das die Bürgermeisterin die Entscheidung des Senats begrüßt, gegen den Bescheid des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen Widerspruch einzulegen. Das ist inzwischen geschehen.
Horst-Dieter Keitel / hdk
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