Bezirksamt ließ Minderjährige zum Test Alkohol kaufen
Jedenfalls hat das Tempelhof-Schöneberger Ordnungsamt an mehreren Tagen im Juli und August minderjährige Auszubildende des öffentlichen Dienstes gezielt zu Testkäufen losgeschickt, um zu prüfen, ob das Jugendschutzgesetz beim Verkauf von Alkohol eingehalten wird. Dabei ist "ein erschreckendes, aber doch nicht unerwartetes Ergebnis" herausgekommen, konstatiert der Stadtrat und berichtet, dass rund 75 Prozent der kontrollierten Alkoholhändler beziehungsweise deren Mitarbeiter problemlos "hochprozentigen Alkohol an unsere jugendlichen Testkäufer ausgehändigt" haben, ohne die vorgeschriebene Alterskontrolle vorzunehmen.
"Die Verstöße sind höchst alarmierend. Nicht nur Spätkaufbetriebe haben unerlaubt Alkohol abgegeben, sondern auch Großhandelsketten des Lebensmittel- und Getränkehandels", stellt Schworck ernüchternd fest. In allen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Gewerbetreibenden sowie gegen die betreffenden Mitarbeiter eingeleitet, denen nun hohe Geldstrafen drohen.
Für Gewerbetreibende und Privatpersonen, die Hochprozentiges und Tabakwaren an Jugendliche abgeben, kann nach dem Jugendschutzgesetz ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro verhängt werden. Der Politiker zur Berliner Woche: "Im Jugendschutzgesetz steht zwar sinngemäß, dass Händler von Personen, die augenscheinlich der Zielgruppe zuzuordnen sein könnten, den Ausweis verlangen müssen. Allerdings wird da im Zweifelsfall leider zu oft auf erwachsen entschieden."
Deshalb hält Schworck regelmäßige Kontrollen durch Testkäufer weiterhin für notwendig. Nach Angaben des Bezirksamtes gibt es zurzeit rund 1600 gastronomische Betriebe in Tempelhof-Schöneberg. Dazu kommen die diversen temporären Märkte, Feste und allerlei sonstige Veranstaltungen mit Alkoholausschank zwischen Wittenbergplatz und der Lichtenrader Stadtgrenze. Und natürlich auch der Einzelhandel, Tankstellen und so weiter.
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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