Sonderfahrten für geistig behinderte Kinder gestrichen
Dieser hat behinderten Schülern der Tempelhofer Marianne-Cohn-Schule (Förderzentrum für geistige Entwicklung) seit Beginn des laufenden Schuljahrs die Fahrten zum Schwimm- und Sportunterricht gestrichen. Diese Sparmaßnahme auf Kosten der Schwächsten wollen die Bezirksverordneten unisono nicht hinnehmen: "Der Schwimmunterricht und auch die Fußball AG seien, so interpretiert offenbar der Rechnungshof, für Schüler mit geistiger Behinderung nicht unbedingt erforderlich, deshalb könne und müsse sogar auf die Finanzierung des Transports verzichtet werden", heißt es in einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag, mit dem SPD, CDU, Grüne, Piraten und Linke das Bezirksamt auffordern, die Beförderung der Schüler vom Förderzentrum zum Schwimmunterricht ins Ankogelbad und zum Fußball in die Allianz-Sporthalle am Wildspitzweg "umgehend" wieder durchzuführen. Diese Fahrten wurden auf Forderung des Rechnungshofs mit Schuljahresbeginn gestrichen. "Diese Sparmaßnahme läuft dem Gleichstellungsprogramm Behinderter und dem Bundesteilhabegesetz sowie der UN-Behindertenrechtskonvention direkt entgegen", halten die Bezirksverordneten fraktions- und parteiübergreifend dagegen und sagen, dass geistig behinderten Kindern damit schlicht verwehrt werde, am Schwimmunterricht, "der neben dem lebensrettenden Schwimmen lernen auch Bewegung, motorische Fähigkeiten und Selbstbewusstseinsstärkung fördert", teilzunehmen. Das Problem: "Es gab Bezirke, die sich über vergleichbare Anordnungen des Rechnungshofes hinweggesetzt haben, danach aber die entsprechenden Gelder an die Senatsverwaltung zurückzahlen sollten", berichtet Martina Zander-Rade (Grüne). Als Sprecherin für Schulpolitik und Vorsitzende des Schulausschusses der BVV erklärt sie: "Dieses vom Rechnungshof ausgesprochene Beförderungsverbot darf keinen Bestand haben. Deshalb brauchen wir hier sowohl vom Senat als auch vom Abgeordnetenhaus klare Vorgaben zugunsten der Förderung der behinderten Kinder."
Autor:Horst-Dieter Keitel aus Tempelhof |
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