Vor Verdrängung geschützt
Tempelhof. Die Mieter der Friedrich-Wilhelm-Straße 12 sind ab sofort besser vor Verdrängung durch energetische Luxussanierungen und Umwandlung in Wohnungseigentum geschützt. Nach Verhandlungen mit dem Bezirksamt hat der Käufer eine Abwendungserklärung abgegeben. Hierdurch können die Lücken im sozialen Erhaltungsrecht zumindest zu einem Teil geschlossen werden. Der Schutz vor Verdrängung, insbesondere durch Umwandlung in Wohnungseigentum, konnte dadurch deutlich über das gesetzliche Maß hinaus verbessert werden. Mit der Abwendungserklärung verzichtet der Käufer der Immobilien für die Dauer von 20 Jahren auf die Umwandlung in Wohnungseigentum. sim
Autor:Silvia Möller aus Wedding |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.