Vorsprechen im Amt für Soziales
Tempelhof. „Zum Schutz des Publikums, ebenso wie zum Schutz der Mitarbeiter, ist es erforderlich, den Publikumsverkehr auch weiterhin einzuschränken“, teilt das Amt für Soziales mit. Es werden demnach grundsätzlich nur Personen eingelassen, die überraschend und tatsächlich mittellos oder obdachlos geworden sind, die eine erste Kostenübernahme für eine neue Unterbringung benötigen, die schriftlich vorgeladen wurden oder Empfänger von Barzahlungen sind. Die persönliche Vorsprache ist nur dienstags und donnerstags 9 bis 12 Uhr möglich. Alle anderen Anliegen sind ausschließlich per Fax (902 77 75 59), E-Mail (sozialwesen@ba-ts.berlin.de), telefonisch unter 115 oder schriftlich an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Amt für Soziales, Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin zu richten. PH
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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