Brandbriefe an Bezirk und Senat
Mieterinitiative will Wohnungsbauvorhaben am Lützowufer verhindern
Wieder ein typischer Fall von „not in my backyard“ oder berechtigte Kritik? In den Häusern der Internationalen Bauausstellung (IBA) von 1987 am Lützowufer formiert sich Widerstand gegen ein Bauvorhaben.
Der neue Eigentümer des Lützowufers 1-5, die Münchner Euroboden GmbH, plant, die Grundstücke entlang der Lützowstraße zu teilen und auf dem rückwärtigen Teil Neubauwohnungen mit bis zu sechs Vollgeschossen zu errichten. Einen positiven Vorbescheid der Baubehörde, der unter anderem die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens rechtsverbindlich klärt, hat der Investor seit April in der Tasche.
Die Mieterinitiative, die vom Stadtteilforum Tiergarten-Süd unterstützt wird, hat Brandbriefe an Bezirk und Senat geschrieben. „Dieses Bauvorhaben leistet keinen Beitrag zur Lösung der Wohnungsnot in Berlin“, so die Sprecher der Initiative, Daniel Berlinger und Patrick Petzold. Der Durchschnittspreis der neuen Wohnungen liege bei einer Million Euro und die Quote für „bezahlbares Wohnen“ bei Null. Die Gentrifizierung werde weiter vorangetrieben, ganz abgesehen davon, dass das ökologische Konzept der IBA-Wohnanlage verloren gehe, argumentieren sie.
Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) will mit der Initiative und mit dem neuen Eigentümer sprechen. Aber worüber? Der für Tiergarten-Süd geplante Milieuschutz greift dort nicht. Er gilt nur für bestehende Wohnhäuser.
Wohnanlage unter Denkmalschutz stellen?
Ebensowenig kann das Modell der kooperativen Baulandentwicklung zur Anwendung kommen. Nur bei Neubauprojekten, für die ein Bebauungsplan vorgeschrieben ist, kann ein 30-Prozent-Anteil an geförderten Wohnungen verlangt werden. Aber am Lützowufer existiert bereits Baurecht.
Bleibt, die Anlage unter Denkmalschutz zu stellen. Das fordert auch die Initiative. Katrin Dietl von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilt mit, ein Antwortschreiben ihrer Behörde an die Mieter sei unterwegs. Zu dessen Inhalt äußert sich Dietl nicht. Zum erteilten Bauvorbescheid sagt sie: „Dieser ist für das Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich bindend.“ Das Berliner Landesdenkmalamt prüft derzeit, das Ensemble der Energiesparhäuser unter Denkmalschutz zu stellen.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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