Ausfuhr des Welfenschatzes nur noch auf ministerielle Anordnung möglich
Wie der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Hermann Parzinger, erklärte, sei eine Ausfuhr des aus 44 Teilen bestehenden mittelalterlichen Kirchenschatzes oder einzelner Stücke nur noch mit der Genehmigung der Kulturstaatsministerin Monika Grütters möglich. "Das ist das richtige Signal, denn es geht um mehr als nur um wertvolle Stücke aus einem unserer Museen, es geht letztlich um das Bewahren von Weltkulturerbe", begrüßte Parzinger die Entscheidung über das nach dem norddeutschen Fürstenhaus der Welfen benannte Ensemble von Gold- und Silberschmiedearbeiten. Die Entscheidung ist deshalb wichtig, weil in den USA lebende Erben jüdischer Kunsthändler schon 2008 Anspruch auf die kostbaren Reliquien erhoben hatten. Sie hatten argumentiert, dass der Verkauf 1935 an den preußischen Staat nur auf Druck der Nazis und unter Ausnutzung der Notlage ihrer damaligen Besitzer zustande gekommen sei. Dem widersprach die von beiden Seiten angerufene Limbach-Kommission als beratendes Gremium für die "Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter". Stiftungspräsident Parzinger und Museumsdirektorin Sabine Thümmler freuen sich, dass der größte deutsche Kirchenschatz Berlin erhalten bleibt und einer Ausfuhr und damit auch einem möglichen Verkauf im Ausland ein Riegel vorgeschoben ist.
Der zwischen dem 11. und 15. Jahrhundert geschaffene Kirchenschatz stand ursprünglich im Braunschweiger Dom. Die nach dem sogenannten Deutschen Krieg von 1866 ins Exil vertriebenen und später in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Welfen waren angesichts der Weltwirtschaftskrise gezwungen, sich von ihrem Besitz zu trennen. Ein mit dem Verkauf betrautes Konsortium von drei namhaften jüdischen Frankfurter Kunsthändlern erwarb den ursprünglich aus 82 Einzelstücken bestehenden Schatz für 7,5 Millionen Reichsmark und verkaufte etwa die Hälfte an private und öffentliche Sammlungen in den USA. Die anderen Teile wurden 1935 von den Nationalsozialisten für den preußischen Staat aus der Hinterlassenschaft der wegen der NS-Rassengesetze ins Ausland geflohenen Kunsthändler erworben. Deren Nachkommen konnten nicht den Nachweis erbringen, dass es sich bei den historisch und kunstgeschichtlich einmaligen Objekten um NS-Raubgut handelt, das an die vormaligen Besitzer beziehungsweise ihre Erben zurückgegeben werden muss. Die Erben der Kunsthändler haben in den USA eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz eingereicht.
Autor:Helmut Caspar aus Mitte |
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