Erben fordern weiter Welfenschatz
US-Berufungsgericht lässt Klage gegen Preußenstiftung zu
Muss die Preußenstiftung den im Kunstgewerbemuseum am Kulturforum gezeigten Welfenschatz herausgeben?
Das Berufungsgericht U. S. Court of Appeals hat am 10. Juli eine entsprechende Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen, aber gegen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) zugelassen. Seit 2008 streben in den USA einige Erben der jüdischen Kunsthändler, die 1935 den Schatz verkauft haben, die Rückgabe an. Zum Zeitpunkt der Verkaufsverhandlungen befanden sich die Objekte eines der bedeutendsten Kirchenschätze des Mittelalters in Amsterdam.
Die Künstler seien aufgrund der Weltwirtschaftskrise und der antisemitischen Verfolgung durch die Nazis in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten, sagen die jüdischen Erben und halten den Verkauf daher für NS-verfolgungsbedingt. SPK-Präsident Hermann Parzinger widerspricht. Das sei kein Zwangsverkauf gewesen.
Die Stiftung hat die Umstände des Ankaufs umfassend wissenschaftlich aufgearbeitet. Das Ergebnis: Die Voraussetzungen für eine Rückgabe im Sinne der „Washingtoner Prinzipien“ liegen nicht vor. Sie wurden im Dezember 1998 in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nazis beschlagnahmt wurden, formuliert.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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