Veranstalter des Christopher Street Day fühlt sich ungleich behandelt
Der schwullesbische Verein hat den Gebührenbescheid angefochten. Der CSD hält eine "gesetzlich vorgeschriebene" Gebühr in Höhe von 8355 Euro für gerechtfertigt. Der Bezirk Mitte aber forderte gut 10 595 Euro. Kastl wirft dem Bezirksamt vor, eine "willkürliche Gebührenpolitik" zu betreiben und vor allem einige kommerzielle Veranstalter rechtswidrig zu bevorzugen. Als Beispiele nennt der CSD die EM-Fanmeile 2012 und das SPD-Deutschlandfest im vergangenen Jahr. Statt rund 95 400 Euro hätten die Sozialdemokraten lediglich 24 576 Euro berappen müssen. Die Übervorteilung der CSD-Veranstalter sei Ausdruck einer "offen zur Schau gestellte Homophobie", so Kastl weiter. Der Verein ist zudem wegen "schwerer Umweltvergehen" vor den Kadi gezogen. So seien beispielsweise die Abwässer von mindestens zwei Veranstaltungen ungeklärt in die Spree eingeleitet worden.
Inzwischen hat die zuständige Senatsverwaltung den CSD-Widerspruch geprüft: Der Verein erhält 720 Euro zurück. Die Senatsverwaltung habe die Berechnungen des bezirklichen Straßen- und Grünflächenamtes "mit nur geringen Abweichungen vollumfänglich bestätigt", meint Mittes Stadtrat Carsten Spallek (CDU). Die geringfügigen Unterschiede in der Berechnung des Bezirksamts führt er auf Umstände zurück, die der Bezirk nicht zu verantworten habe. So seien weniger Buden aufgestellt worden als angekündigt.
CSD-Geschäftsführer Robert Kastl will weiter gegen den Gebührenbescheid gerichtlich vorgehen. Es gehe darum, noch offene Rechtsfragen zu klären. "Einige Widerspruchspunkte wurden gar nicht entschieden, und die Rechtmäßigkeit einiger Grundlagen des Bescheides insgesamt wird von uns weiterhin bestritten", erklärt Robert Kastl. Ansonsten sieht der CSD-Geschäftsführer die Rechtsansichten des Vereins durch den Widerspruchsbescheid "weitgehend bestätigt". "Es wurden Flächen falsch eingestuft und gesetzliche Gebührenbefreiungen nicht berücksichtigt."
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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