Zahl der Feste auf dem 17. Juni beschränken: Entscheidung liegt beim Land Berlin
Tiergarten. Schon wieder gesperrt! Viele Autofahrer kennen den Ärger beim Anblick der rot-weißen Verkehrsbaken und der Gitter, die am Großen Stern oder am Brandenburger Tor eine Weiterfahrt über die Straße des 17. Juni verhindern.
Es sind längst nicht nur Traditionsveranstaltungen wie das Deutschlandfest am 3. Oktober, der Berlin-Marathon, die Modemesse Fashion Week und die Fanmeilen zu Fußballwelt- und Europameisterschaften, die auf der einstigen Paradestraße der Nazis stattfinden.
Andere Großereignisse wie der jährliche Christopher Street Day (CSD) sind dort dank einer „Sondernutzungserlaubnis“ ebenfalls zu erleben. Der 17. Juni verliere nach und nach seine Funktion als Straße, kritisierte im Juni die FDP in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Die Folge sei eine immense Belastung für die Verkehrsteilnehmer. Die Freien Demokraten forderten in einem Antrag vom Bezirk, mit der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz schriftlich zu vereinbaren, welche Veranstaltungen auf der Straße des 17. Juni zukünftig noch stattfinden dürfen.
Ihre Anzahl soll „auf ein niedriges Maß begrenzt werden“, ebenso die Zahl der Sperrtage, die für den Auf- und Abbau der Festivitäten verhängt werden. Möglichst noch nachts sollten die Veranstalter die Straße räumen, damit sie am anderen Tag wieder befahren werden kann. Den CSD anstelle der Modemesse will die FDP im sogenannten Positiv-Negativ-Katalog (PNK) des Bezirks für Traditionsveranstaltungen aufgelistet sehen. Die BVV folgte dem FDP-Antrag.
Stadträtin Sabine Weißler (Grüne), die in Mitte für Straßen und Plätze zuständig ist, erklärt, dass das Land Berlin und mit ihm die Verkehrslenkung (VLB) für die Straße des 17. Juni zuständig sei. Denn die Ost-West-Tangente durch den Großen Tiergarten gehöre zum Hauptverkehrsnetz der Bundeshauptstadt. Die Behörde gestatte oder versage dort Veranstaltungen. Hingegen ermittle das Bezirksamt nur die Gebühren für die „Sondernutzungen“, deren Bedingungen im Positiv-Negativ-Katalog verbindlich notiert sind. Außerdem nenne es Auflagen und Nebenbestimmungen.
Den CSD will Weißler nicht in den Katalog aufnehmen. Der Umzug der Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender gehöre zur Kategorie der Demonstrationen und Aufmärsche, die von der Polizei genehmigt werden. Darüber hinaus wäre die Aufnahme in den Katalog mit umfangreichen und teuren Sicherheitsauflagen verknüpft. Dazu gehörten eine Umzäunung des Veranstaltungsortes, Zugangskontrollen und ein „Müllkonzept“. All das will Weißler den Veranstaltern des CSD offenbar ersparen.
In einem Brief an Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger Kirchner von Ende September bittet Mittes Bürgermeister Stephan von Dassel (beide Grüne), in einen „Dialog“ mit dem Bezirk einzutreten, um eine Verbesserung der bisherigen Situation zu erreichen und Kriterien für die Art der Veranstaltungen auf dem 17. Juni zu entwickeln, die auf der Straße genehmigt werden sollen. Eine Antwort steht noch aus.
Auf der Straße des 17. Juni finden seit der Nachkriegszeit Großveranstaltungen statt. Erinnert sei an die Truppenparaden der westlichen Alliierten, die Loveparade von 1996 bis 2003 sowie 2006 oder an die Mini-Loveparade und das Live-8-Konzert 2005. Der Fußball eroberte die Straße zur Weltmeisterschaft 2006. Sie wurde damals zur offiziellen Fanmeile mit Großbildleinwänden erklärt und war sechs Wochen für Autofahrer gesperrt. Seit 2010 gibt es nahe dem Brandenburger Tor feste Installationen für die Freiluftveranstaltungen, etwa für Strom. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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