Der Kampf um den Straßenraum
Waidmannsluster Damm: Das Verbot des Gehwegparkens erzürnt weiter die Autofahrer
Zwischen der Straße Am Dianaplatz und der Einmündung Dianastraße kann auf der Westseite des Waidmannsluster Damms wieder geparkt werden. In anderen Bereichen in Richtung Bahnhof Waidmannslust, beziehungsweise Artemisstraße, besteht das seit 22. September geltende Park-, beziehungsweise Haltverbot weiter.
Das Verbot des Gehwegparkens hatte vor allem bei Anwohnern zu Unmut geführt. Auch im Rahmen einer Online-Petition auf der Plattform change.org wurde massive Kritik an dem Verbot geäußert. Bis 22. November wurde sie von 280 Menschen mitgetragen. Im Begleittext wird das Parkverbot dort als „Willkür“ bezeichnet.
Nach dem teilweise Aufheben des Parkverbots gab es wiederum Kritik von den Grünen. Menschen mit Behinderungen müssten am Waidmannsluster Damm weiter um ihre Rechte kämpfen, hieß es unter anderem in einer Erklärung der Bündnispartei. In Reinickendorf blieben „Barrieren“.
Das Parkverbot war am 19. April vom zu diesem Zeitpunkt nur noch wenige Stunden im Amt befindlichen Bezirksamt angekündigt und durchgesetzt. Neben dem Waidmannsluster Damm galt das Verbot des Gehwegparkens auch für die Veitstraße in Tegel. Die neu ins Amt gekommene Verkehrsstadträtin Julia Schrod-Thiel (CDU) setzte das Verbot aus. Der Waidmannsluster Damm stand dagegen zunächst weniger im Fokus.
Die Begründung für das Verbot des Gehwegpakens war in beiden Fällen gleich. Wegen der Fahrzeuge reiche die Gehwegbreite nicht aus, um sie als Rollstuhlfahrer sicher nutzen zu können, was aber die Straßenverkehrsordnung verlange. Darauf beziehen sich jetzt auch die Grünen. Dort sei seit 2009 festgeschrieben, dass Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden darf, „wenn genügend Platz für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern, gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt.“
Die Anhänger des Gehwegparkens am Waidmannsluster Damm sehen das mit abgestellten Autos gewährleistet. Auch an den schmalsten Stellen sei der Bürgersteig noch immer 1,80 Meter breit, heißt es in der Petition. Probleme für Menschen im Rollstuhl gebe es dagegen jetzt in den Nebenstraßen, wo ein „Parkplatzchaos“ ausgebrochen sei. Gehbehinderte und Familien hätten deshalb Schwierigkeiten, ihren Alltag unter diesen Bedingungen zu bestreiten und das Gewerbe würde Kunden verlieren.
Außerdem würden Autofahrer am Waidmannsluster Damm wegen des Wegfalls der Parkplätze und der damit größeren Straßenbreite zu höherem Tempo animiert. Dass das Parkverbot nicht im Vorfeld angekündigt und sehr schnell nach Inkrafttreten Strafzettel verteilt wurden, sorgte ebenfalls für Unmut.
Hinweise auf Halteverbote seien unüblich, da es dafür ja Verkehrszeichen gebe, erklärte Stadträtin Julia Schrod-Thiel auf Anfrage der Berliner Woche. Der Allgemeine Außendienst des Ordnungsamtes kontrolliere im Rahmen der ihm übertragenen gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse. „Gesetzliche Tatbestände, die ein verzögertes Kontrollieren nach Aufstellung von Verkehrszeichen normieren, bestehen nicht.“
Das zunächst erfolgte vollständige Verbot des Gehwegparkens zwischen Dianastraße und Artemisstraße habe auf einer Entscheidung der vormaligen Senatsverkehrsverwaltung beruht. Nicht umgesetzt worden sei dabei eine zwischenzeitlich durch das Bezirksamt diskutierte, erlassene und modifizierte Anordnung, die halbseitiges Gehwegparken in Abschnitten noch erlaubt hätte. An einer Stelle wurde das inzwischen nachgeholt. Ob weitere Bereiche folgen, ist ungewiss.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.