Streit um Heckeshorn als mögliche Flüchtlingsunterkunft
Bezirksverordnetenversammlung protestiert gegen das Eingreifen des Senats
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen will auf dem Gelände der ehemaligen Lungenklinik Heckeshorn bis zu 700 Geflüchtete unterbringen. Dazu müsste der Bebauungsplan geändert werden. Der Bezirk weigert sich.
Die Konsequenz: Die Senatsverwaltung hat das Verfahren an sich gezogen. Dagegen protestiert die Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Im beschlossenen Antrag der CDU-Fraktion fordert sie die Verwaltung auf, „die weitere Entwicklung und Verwendung des Geländes Heckeshorn der BVV Steglitz-Zehlendorf zu überlassen“.
In einem weiteren beschlossenen CDU-Antrag heißt es, eine dauerhafte Nutzung der Bestandsgebäude der Klinik zur isolierten Unterbringung von Flüchtlingen in großer Zahl sei abzulehnen. Stattdessen sollen alternative, ebenso dringliche Nutzungen geprüft werden, etwa die Schaffung von Wohnraum.
Auf Heckeshorn gibt es bereits seit Jahren eine Unterkunft für rund 100 Geflüchtete. Dort noch 600 weitere Menschen unterzubringen, ist laut CDU weder für die Flüchtlinge noch für die Anwohner akzeptabel. Vor allem wegen der fehlenden Infrastruktur bestehe keine Chance auf Integration.
Einen konkreten Vorschlag macht die Grünen-Fraktion. Die früher medizinisch genutzten Einrichtungen könnten temporär für pflegebedürftige Geflüchtete oder schwerst Traumatisierte und für Menschen mit und ohne Fluchthintergrund genutzt werden.
Ein SPD-Antrag zum Thema wurde in den Stadtplanungsausschuss überwiesen. Darin geht es um die auf Heckeshorn ansässigen Wannseeschule, die in Gesundheits- und Pflegeberufen ausbildet. Die Schule braucht zusätzliche Räumlichkeiten, um den Ausbildungsstandort zu sichern. Dies solle berücksichtigt werden, dabei dürfe die Planung aber nicht in Konkurrenz zu den vorgesehenen Flüchtlingsunterkünften stehen.
Derzeit besteht sowieso ein Baustopp auf dem Gelände: Der Bestand der dort lebenden Fledermäuse muss erfasst und gegebenenfalls umgesiedelt werden. Sollte eine Bebauung dem Schutz der Tiere nicht entgegenstehen, können trotzdem noch Klagen und Eilverfahren von Anwohnern, die sich gegen die Bebauung wehren, das Vorhaben verzögern, wie Dominik Hörauf vom Verwaltungsgericht Berlin erläutert.
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
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