Gutachten für BER II: Anti-Atombündnis legt Beschwerde beim Petitionsausschuss ein
Wannsee. Wegen unterlassenem Amtshandeln hat das Anti-Atombündnis Berlin-Potsdam beim Petitionsausschuss des Bundestages eine Beschwerde eingereicht. Sie betrifft den Forschungsreaktor BER II auf dem Gelände des Helmholtz-Zentrums.
Die Beschwerde richtet sich gegen das Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und betrifft den Forschungsreaktor BER II im Helmholtz-Zentrum. Auslöser ist ein „halbjähriger unbefriedigender Briefwechsel mit dem BMUB zum Thema Internationaler Terrorismus und die Sicherheit des BER II und der Landessammelstelle für radioaktive Abfälle in Wannsee“, heißt es in einer Erklärung des Anti-Atombündnisses. „Uns wurde mitgeteilt, es bestehe kein weiterer Handlungsbedarf im Falle einer Kernschmelze oder eines terroristischen Angriffs“, erklärt Stephan Worseck vom Bündnis. Tatsächlich ist in einem Schreiben des BMUB zu lesen: „Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bewertung der Terror-Risiken für den BER II und die Landessammelstelle in regelmäßigen Abständen beziehungsweise anlassbezogen aktualisiert wird und gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Die von Ihnen geforderte Neubewertung von Terror-Risiken ist daher nicht notwendig.“ Außerdem gibt es Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission von 2012, die Robustheit des BER II zu erhöhen, denen nachgekommen werde. Auch die Evakuierungsradien von 2,5 Kilometern seien ausreichend.
Beim Anti-Atombündnis wird die Lage anders eingeschätzt. „Der im August 2016 überarbeitete Katastrophenschutzplan basiert nicht auf dem schlimmsten anzunehmenden Fall (worst-case). Die im Gutachten von 2001 genutzten Freisetzungsgrade sind zu niedrig und widersprechen internationalen Empfehlungen.“ Außerdem berücksichtige das Gutachten keinen Treibstoffbrand. „Das Bündnis fordert daher ein aktuelles Gutachten zu worst-case-Szenarien wie beispielsweise einem terroristischen Angriff“, sagt Worseck.
Das für 2019 geplante Betriebsende darf kein Freibrief sein, erklärt das Bündnis. Die Beschwerde beim Petitionsausschuss soll die Forderung nach diesem aktuellen Gutachten unterstreichen. uma
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
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