Gericht erlaubt Hausbau direkt am Ufer des Wannsees

Störung der Idylle: Wie viel Bau verträgt ein 400-Quadratmeter-Grundstück? | Foto: M. Schmidt
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Wannsee. Anwohner am Wannsee haben nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin kein Recht, die Bebauung eines Nachbargrundstücks zu verzögern. Nach einer Verhandlung vor dem Neubau Am Großen Wannsee gab das Gericht dem Bezirksamt Recht.

Am Donnerstag, 26. September, um 10.30 Uhr verkündete Richter Matthias Schubert im Freien seinen Beschluss: Der Eilantrag eines Nachbarn auf einen Baustopp gegen das Bezirksamt wird abgelehnt. Gegenstand des Streits ist ein Wochenendhaus an der Seeseite, das sich noch im Rohbau befindet. Eigentlich hätte das Gebäude laut Bebauungsplan gar nicht errichtet werden dürfen. Es befindet sich laut B-Plan auf einer "nicht überbaubaren öffentlichen Grünfläche", wie es im alten Bebauungsplan aus West-Berliner Zeiten heißt. Das Bauamt Steglitz-Zehlendorf erteilte dem Bauherrn dennoch eine Baugenehmigung.Der auf der gegenüberliegenden Straßenseite wohnende Nachbar verlangte nun Rechtsschutz für den Bestand der Grünfläche.

Mit dem jetzigen Urteil darf der Besitzer auf dem Grundstück 12 d weiterbauen.

Der Ortstermin des Verwaltungsgerichts war von Richter Schubert anberaumt worden, um sich an Ort und Stelle ein Bild der Lage zu machen. Dazu gehörte die Besichtigung des Grundstücks mit Steg und dem Rohbau, angeblich für ein Segelboot gedacht. Nicht nur die Beteiligten, sondern auch Bewohner der Umgebung folgten der einstündigen öffentlichen Verhandlung, die auf der Straße und den beiden Anwesen stattfand - aus praktischen Gründen, wie Schubert sagte. Er wollte das Eilverfahren durch ein anschließendes erneutes Zusammenkommen im Moabiter Gericht nicht weiter verzögern.

Dem klagenden Nachbarn ist durch den gut fünf Meter hohen Neubau die Sicht auf den Wannsee versperrt. Ob der Streit mit der jetzigen Gerichtsentscheidung vorbei ist, darf allerdings bezweifelt werden. Für den zufriedenen Bauherrn, einem Architekten aus Potsdam, ist die Sache erledigt.

Doch nach Ansicht der Unterlegenen ist lediglich der Eilantrag abgelehnt, der die weitere Bebauung aufschieben sollte. "Das Widerspruchsverfahren steht noch aus", sagt der Anwalt der Klägerin, Björn Matthias Jotzo. "Wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung bleibt, könnten wir dagegen klagen." Dann hoffen die klagenden Anwohner, den Neubau auf der eigentlich "begehbaren Grünfläche" doch noch zu abzuwenden.

Für den zuständigen Bezirksstadtrat kam der Streit um den Rohbau am Wannsee überraschend. Norbert Schmidt: "Wir müssen zusehen, dass sich eine solche Situation nicht wiederholt."

Künftig werde das Bauamt darauf achten müssen, dass allgemeines öffentliches Interesse und Privatinteresse noch besser in Einklang zu bringen seien, so der CDU-Politiker.

Martinus Schmidt / mst
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Lokalredaktion aus Mitte

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