Noch laufen Untersuchungen
Bebauungsplan für das Wilhelmsruher Tor ist immer noch nicht fertig
Bis mit dem Bauvorhaben Wilhelmsruher Tor begonnen werden kann, wird wohl noch einige Zeit vergehen. Das geht aus den Antworten hervor, die Sebastian Scheel (Die Linke), Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, auf Anfrage des Pankower Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) gab.
Beim Wilhelmsruher Tor geht es um die Fläche Kopenhagener Straße 82 und 96. Auf dieser sollen vor allem Wohnungen und eine Kita entstehen. Das ist bereits seit sechs Jahren im Gespräch. Bisher wurden die Grundstücke gewerblich genutzt. Damit Wohnungen gebaut werden können, muss ein Bebauungsplan erarbeitet werden. Und das dauert seine Zeit. Es müssen nämlich noch unterschiedliche Untersuchungen und Gutachten erstellt werden, ehe der Entwurf des Bebauungsplanes vorgelegt werden kann.
Wie Scheel nach Rücksprache mit dem Bezirksamt Pankow informiert, ist in diesem Frühjahr mit dem Abschluss der Verkehrsuntersuchungen zu rechnen. Außerdem sollen im Laufe des Jahres weitere Fachgutachten fertiggestellt werden. In Arbeit sind unter anderem noch ein Lärmgutachten, eine Boden- und Altlastenuntersuchung, ein Geruchsgutachten sowie die Erarbeitung eines Niederschlagsentwässerungskonzepts.
Mit dem Bebauungsplan 3-18 sollten dann die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von circa 400 Wohnungen durch mehrere private Investoren geschaffen werden, informiert der Staatssekretär. Die Vorhaben werden nach dem „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ realisiert. Das heißt, dass ein Teil der Wohnungen als mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen entstehen werden. Dazu hätten die Investoren bereits ihre grundsätzliche Zustimmung gegeben, so Scheel.
Für 2019 sei das Ziel, dass alle Ergebnisse aus den unterschiedlichen Fachgutachten vorliegen. Außerdem sei geplant, die im Bebauungsplanverfahren vorgeschriebene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abzuschließen sowie mit den Investoren die städtebaulichen Verträge abzustimmen, so Sebastian Scheel. Erst wenn das alles unter Dach und Fach ist und der Bebauungsplan von Pankower Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung beschlossen wurde, können die Investoren Bauanträge stellen.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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