Heidekrautbahn nimmt Fahrt auf
Interessierte können Unterlagen einsehen und Stellungnahmen abgeben
Die Reaktivierung der Heidekrautbahn geht voran. Derzeit liegen die Planungsunterlagen aus. Bis zum 7. September können sie von Interessierten eingesehen werden.
Die Heidekrautbahn, betrieben von der Niederbarnimer Eisenbahn-AG, soll auf der 14 Kilometer langen Stammstrecke zwischen dem Abzweig Schönwalde bei Basdorf in Brandenburg und Wilhelmsruh in Pankow in Betrieb gehen – als länderübergreifendes Vorhaben zwischen Berlin und Brandenburg. Die Reaktivierung läuft innerhalb des Bahninfrastrukturprojekts i2030.
Vorgesehen sind acht Haltepunkte, die neu oder auszubauen sind. Vier davon entstehen auf Pankower Gebiet: Blankenfelde, Rosenthal, PankowPark und am Bahnhof Wilhelmsruh. Dort wurde für die neue Station bereits ein Teil des Berliner Mauerwegs verlegt. In Brandenburg geht es um die Bahnhöfe Schildow, Schildow Nord, Mühlenbeck und Schönwalde West. Derzeit fährt die Heidekrautbahn auf der Stammstrecke nur auf dem Abzweig zwischen Basdorf und Berlin-Karow.
In Betrieb ging die gesamte Strecke zwischen Wilhelmsruh und Groß-Schönebeck/Schorfheide sowie der Abzweig von Basdorf nach Wensickendorf im Jahr 1901. Nach dem Mauerbau 1961 wurde die Stammstrecke unterbrochen. Im Gegensatz zum S-Bahnhof Wilhelmsruh, der auf West-Berliner Gebiet lag, gehörte der Bahnhof Wilhelmsruh der Heidekrautbahn zum Ostteil und wurde abgerissen. Die Bahn verkehrte nur noch zwischen Basdorf und Blankenfelde. Die Allianz pro Schiene und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen schlugen 2019 die Reaktivierung der Heidekraut-Stammbahn vor. Die Aufnahme in das Projekt i2030 erfolgte 2020.
Wer sich die bau- und naturschutzrechtlichen Planungsunterlagen ansehen will: Sie sollen unter www.berlin.de/planfeststellungen und www.LBV.brandenburg.de sowie über das Portal Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder unter www.uvp-verbund.de veröffentlicht werden. Infos zum aktuellen Stand des Projekts gibt es unter www.i2030.de/nord und heidekrautbahn.de. Nach der Auslegung erhalten die Öffentlichkeit und die Behörden die Möglichkeit, bis zum 7. Oktober Hinweise und Bedenken einzureichen. Nach dem Anhörungsverfahren kann ein Planfeststellungsbeschluss erlassen werden. Damit erhält die Niederbarnimer Eisenbahn-AG die Baugenehmigung. Davon abhängig sind auch der endgültige Finanzierungsrahmen sowie der Schlussbericht der Nutzen-Kosten-Untersuchung.
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.