Weniger Lärm und mehr Sicherheit
Verkehrslenkung ordnet auf der Wilhelmsruher Hauptstraße Tempo 30 an
Auf der Hauptstraße in Wilhelmsruh gilt endlich in weiteren Abschnitten eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30.
Nachdem sich Anwohner und Bezirkspolitiker jahrelang um diese Geschwindigkeitsbegrenzung bemühten, teilte die Verkehrslenkungsbehörde (VLB) der Initiative „Wilhelm gibt keine Ruh“ kürzlich mit, dass sie Tempo 30 in der Hauptstraße genehmigt. Bislang war auf der Hauptstraße Tempo 30 nur zwischen Friedrich-Engels- und Mönchmühler Straße sowie von der Friedrich-Engels-Straße bis zum Nordgrabenweg angeordnet worden. In der Vergangenheit seien der VLB aber immer wieder Anträge von Anwohnern zugegangen, die Tempo 30 auch für die anderen Abschnitte der Hauptstraße fordern, berichtet Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Bündnis 90/Die Grünen). Deshalb prüfte die Verkehrslenkung nun noch einmal die Situation auf den Abschnitten zwischen Kopenhagener und Schillerstraße sowie zwischen Schillerstraße und Kastanienallee.
Das Ergebnis: Die VLB ordnet nun zeitlich unbefristet Tempo 30 zwischen Kopenhagener Straße und Schillerstraße an, damit dort die Verkehrssicherheit erhöht und die Lärmimmission verringert wird. Für den Bereich zwischen Schillerstraße und Kastanienallee wurde indes für die Nachtzeit – also von 22 bis 6 Uhr – Tempo 30 angeordnet. Demnächst sollen auf beiden Abschnitten die Verkehrszeichen aufgestellt werden.
„Wir sind stolz auf diesen Erfolg“, erklärt Nele Thoma von der Initiative „Wilhelm gibt keine Ruh“. Dies sei ein großer Schritt hin zu einem belebten Ortskern. Zwischen Kopenhagener und Schillerstraße befinden sich unter anderem das zukünftige Eiscafé, das Kindercafé, das Restaurant, der Blumenladen, mehrere Kitas, der Edeka und der Kirchenvorplatz. Dort werden die Menschen in Zukunft von weniger Lärm und weniger Autostress belastet. „Leider umfasse die aktuelle Anordnung nur die Hauptstraße bis zur Kopenhagener Straße“, so Nele Thoma weiter. „Wir würden uns jedoch ein durchgehendes Tempolimit ab S-Bahnhof Wilhelmsruh wünschen.“
Eine Absage erteilte die VLB allerdings dem ebenfalls von Anwohnern geforderten Lkw-Fahrverbot. „Die Hauptstraße ist eine dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmete Straße“, heißt es zur Begründung. „Sie verbindet nicht nur Wohngebiete miteinander, sondern auch Industrie- und Gewerbegebiete. Im Bereich der Kopenhagener Straße von Flottenstraße bis zum S-Bahnhof Wilhelmsruh befindet sich ausschließlich ein Gewerbegebiet.“ Die an- und ausliefernden Lastkraftwagen müssten deshalb auch die Hauptstraße befahren können. Das sehen die Anwohner allerdings anders. Die Lkw könnten ihrer Meinung nach auf besser geeignete Straßen wie die B96 und B96a ausweichen. An diesem Thema wollen die Anwohner deshalb dranbleiben.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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